Zugriff auf Daten

Hallo Forum,

vielleicht kann jemand von euch folgende Frage beantworten.

Haben alle Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Zugriff auf alle Daten der Arbeitslosen und Hartz4- Emüfänger? Kann beispielsweise eine Mitarbeiterin aus München auf die Daten der Frau X aus Köln zugreifen und somit einsehen, seit wann sie arbeitssuchend ist, etc?

Hallo und guten Abend,

wir müssen hier Agentur und ARGE trennen

die Arbeitsagentur arbeitet bundesweit mit Ihrem System VerBIS und pflegt dort ihre Kundendaten ein. Inwieweit nun Zugriffe eingeschränkt sind, entzieht sich meiner Kenntnis, aber generell läuft EIN System - so werden z.B. alle Zahlungen und Bescheide zentral von Nürnberg aus angewiesen und verschickt

Bei der ARGE ist das anders, diese arbeitet regional (kommunal) autark, d.h. die ARGE KANN VerBIS nutzen, muss dies aber nicht zwingend - auch arbeiten nicht alle ARGEN in der BRD mit VerBIS, einige arbeiten mit anderen Systemen

in Hamburg ist es z.B. so, dass der Sachbearbeiter im JobCenter Altona sehr wohl die Daten eines Kunden des JobCenter Harburg einsehen kann

Dieses macht auch Sinn, denn jeder Mitarbeiter der ARGE bzw. Agentur ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, durch diesen gemeinsamen Zugriff können aber bei Umzug etc. Änderungen schneller und auch für den Kunden angenehmer erfasst und bearbeitet werden

Hallo auch und vielen Dank für die rasche Antwort.

Um an dem aufgeführten Beispiel anzuknüpfen…kann ein Mitarbeiter aus Hamburg auch die Daten von einer Person aus Flensburg oder Berlin einsehen, oder immer nur in dem jeweils zuständigen Landkreis?

Bzw. kann ein Mitarbeiter einsehen, ob eine bestimmte Person arbeitssuchend ist oder eventuell Hartz4 bezieht?

Hallo,

Bzw. kann ein Mitarbeiter einsehen, ob eine bestimmte Person arbeitssuchend ist oder eventuell Hartz4 bezieht?

Ja, denn dies mach Sinn! Leistungsmissbrauch!!!
Allerdings sind konkrete Daten meist sogar, nicht in den einzelnen ARGEN abfragbar. D.h., in der ARGE in HH, kann das betreuende Team Einblick haben, das Nachbarteam aber nicht!

Hängt aber mE von der Leitungsstruktur der ARGE ab.

VG René

Hallo,

Bei der ARGE ist das anders, diese arbeitet regional
(kommunal) autark, d.h. die ARGE KANN VerBIS nutzen, muss dies
aber nicht zwingend - auch arbeiten nicht alle ARGEN in der
BRD mit VerBIS, einige arbeiten mit anderen Systemen

In diesen Fällen könnte dann ein Alg2- Bezieher unerkannt bei mehreren ARGEn Leistungen beziehen. Richtig?
Außerdem muß ein Mitarbeiter der Agentur, der bei solch einer ARGE arbeitet, in ein völlig anderes EDV-System eingearbeitet werden. Richtig?

in Hamburg ist es z.B. so, dass der Sachbearbeiter im
JobCenter Altona sehr wohl die Daten eines Kunden des
JobCenter Harburg einsehen kann

Dieses macht auch Sinn, denn jeder Mitarbeiter der ARGE bzw.
Agentur ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, durch diesen
gemeinsamen Zugriff können aber bei Umzug etc. Änderungen
schneller und auch für den Kunden angenehmer erfasst und
bearbeitet werden

Wie funktioniert es dann, wenn Arbeitslose in umliegende Landkreise umziehen und umgekehrt?

Nur so nebenbei: Ich habe gerade in der jobbörse nach arbeitsuchenden Imame gesucht und finde bundesweit 92, daraunter 5 aus Hamburg. Viele Bewerberprofile habe ich angeschaut. Alle waren bei ARGEn gemeldet - logischerweise arbeitslos. Folglich müßten diese auch in VerBIS überall einsehbar sein.

Gruß
Otto

Vielen Dank für die Antworten, gleichwohl die eigentliche Frage noch unbeantwortet ist.

Kann ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit im System einsehen, ob eine bestimmte Person namens XY arbeitssuchend ist oder eventuell Hartz4 bezieht?

Oder muss der Mitarbeiter die Befugnis haben und als beispielsweise zuständiger Sachbearbeiter oder Jurist tätig sein und mit dem Fall betraut sein?

Freue mich nochmals für die Unterstützung.

Hallo,

ja, ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit kann bundesweit einsehen, ob jemand arbeitssuchend gemeldet ist.

Dafür ist die Agentur ja da, daß man Leuten, die Arbeitssuchend sind, arbeit sucht.

Um Hartz IV beziehen zu können, muss man arbeitssuchend gemeldet sein.

Ein Jurist hat keinen Zugriff auf die Daten, warum auch?

Wäre ja noch schöner, wenn jeder Rechtsanwalt Zugang zu diesen Daten hätte…

miamei

Der Sachbearbeiter darf verfügbare Daten einsehen (erheben), die zur Bearbeitung bzw. Erledigung (s)eines konkreten Arbeitsauftrags erforderlich sind. Einfach mal so durch die Leistungsbezieher- Dateien bummeln und gucken, wer wo was gemacht hat oder an Leistungen bezieht, stünde mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht in Einklang.