Zugriff auf Daten anderer Behörden?

Hallo Leute,

erstmal hoffe ich frohe Weihnachten gehabt zu haben.

Ich hab da mal folgende Frage, die mich schon länger interessiert.

In wie weit haben Behördenangestellte, z.B. vom Finanzamt, Zugriff auf die Daten anderer Behörden, z.B. anderer Finanzämter?

Ist es möglich, dass jemand der beim Finanzamt A arbeitet auf die Daten irgend einer (ihm bekannten, oder auch unbekannten) Person zugreifen kann, die bei einem ganz anderen Finanzamt erfasst ist? Wäre es über so einen Weg für Person A also möglich in Erfahrung zu bringen, wieviel (irgend eine andere) Person verdient, bzw. in welchem „Verhältnis“ sie zu Ihrem Finanzamt steht?

Ist so ein Verfahren auch bei anderen Behörden, oder auch z.B. Banken möglich?

Danke fürs Feedback.

Grüße
John

PS: ich wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr 2010, alles Gute im neuen Jahr, und natürlich das Wichtigste überhaupt; massenweise Gesundheit im neuen Jahr.

Hallo John,

bei einem FA-Wechsel ist es dem alten FA nicht mehr möglich, die Akten der Person einzusehen, wenn sie dem neuen FA zugeordnet wurden. Ich denke aber nicht, dass das eine unüberwindbare Hürde sein sollte.

Freundliche Grüße

SODMaster

Wenn Person A was will, dann ruft er den Kollegen in B an, dann weiß er es, das nennt man den kleinen Dienstweg
Gruß Tom

Hallo,

Wenn Person A was will, dann ruft er den Kollegen in B an,
dann weiß er es, das nennt man den kleinen Dienstweg

Das ist nicht nötig. Wenn es sein muss, geht es offiziell, das nennt man dann Amtshilfe:
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__4.html

Klar, dass die Auskunft für die anfragende Behörde notwendig sein muss.

Gruß
Jörg Zabel