Liebe/-r Experte/-in,
aufgrund eines Firmenzusammenschlusses erhalten wir neue Arbeitsverträge. Dort ist unter anderem geregelt, dass ich zitiere:
„Im FAlle einer längeren Abwesenheit, z. B. Krankheit, Urlaub, kann sein Vertreter sich zur Überprüfung der E-Mails unter dem Namen des Abwesenden einloggen.
Hierzu wird das Passwort auf Anforderung durch die IT-Abteilung geändert. Der Vertreter hat daher bei der Rückkehr den Betroffenen darüber zu unterrichten. In diesem Fall erhält der Vertreter Zugriff auf alle E-Mails des Abwesenden, auch auf die Privaten, da dies technisch nicht unterschieden werden kann.“
Dazu die Infos:
- Wir dürfen private Mails auf das dienstliche E-Mail-Konto bekommen.
- Im Urlaubsfall wird ein Abwesenheitsassistent mit einer Weiterleitung der E-Mails eingerichtet.
Nun meine Frage: Ist dieser Absatz überhaupt zulässig?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Wittenbrink