Zugriff auf Parteikonten

Hallo zusammen!

Bin mal gespannt, ob ich hier richtig bin…
Habe da nämlich eine Frage bezüglich der Finanzen einer Partei: Darf der Schatzmeister eines beliebigen Stadtverbandes einer großen Partei aus dem Konto seiner Partei private Einkäufe (z.B. Ebay…) bezahlen? Ich will nicht unterstellen, dass das Geld nicht zurückgezahlt wurde, aber ich finde es schon seltsam, so etwas übers Parteikonto abzuwickeln und nicht über ein privates. Ich habe mich jedenfalls gewundert, dass mir eine große Partei Geld überweist, erst der Verwendungszweck hat’s dann aufgeklärt.
Außerdem ist so ein Parteikonto ja kein zinsloses Kreditinstitut, auf dass man bei Bedarf eben mal zugreift, um dann später den Betrag zurückzuzahlen. Gut, wenn man Schatzmeister ist merkt das vielleicht keiner…

Was sagen Kenner zu so was?

Gruß,
Roland

Hallo Roland,

Bin mal gespannt, ob ich hier richtig bin…
Habe da nämlich eine Frage bezüglich der Finanzen einer
Partei: Darf der Schatzmeister eines beliebigen Stadtverbandes
einer großen Partei aus dem Konto seiner Partei private
Einkäufe (z.B. Ebay…) bezahlen? Ich will nicht unterstellen,
dass das Geld nicht zurückgezahlt wurde, aber ich finde es
schon seltsam, so etwas übers Parteikonto abzuwickeln und
nicht über ein privates. Ich habe mich jedenfalls gewundert,
dass mir eine große Partei Geld überweist, erst der
Verwendungszweck hat’s dann aufgeklärt.

Nein, dies ist nicht zulässig. Und wenn Dir der Vorgang auffällt, machts Du Dich mit schuldig, wenn Du über ein fremdes Konto - egal ob nun Rückzahlung erfolgt oder nicht - Geld erhälst, das ein Dritter eigenmächtig privat benutzt. Hier ist ein Hinweis an den zuständigen landesverband - Revision - die einzige Lösung. Diese solltest Du auch vornehmen.

Außerdem ist so ein Parteikonto ja kein zinsloses
Kreditinstitut, auf dass man bei Bedarf eben mal zugreift, um
dann später den Betrag zurückzuzahlen. Gut, wenn man
Schatzmeister ist merkt das vielleicht keiner…

Wenn das keiner merken soll, muss man entweder die Belege manipulieren oder aber, was ich nicht hoffe, auch die auf örtlicher Ebene tätigen Revisoren nehmen das Parteivermögen auch zur Selbstversorgung. Wie willst Du sonst eine private Bestellung über das Parteivermögen abwickeln. Es gibt auf jeden Fall durch die Revision in der Jahreshauptversammlkung eine scharfe Rüge und der Schatzmeister ist seinen Posten los. Der Vorgang kann nur dann verschwiegen werden, wenn die Revisoren mitspielen oder der Beleg etwas anderes aussagt als tatsächlich gezahlt wurde.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Nein, dies ist nicht zulässig.

in der Tat. Nun bin ich ja bereit, „unseren“ Politikern alles zuzutrauen, aber man könnte noch in Erwägung ziehen, daß der Mann die Zahlung versehentlich von diesem Konto aus seinen Ebay-Kram bezahlt hat, z.B. wenn er eine Software benutzt, bei der man aus mehreren gespeicherten Kontonummern auswählen kann. Da hat er vielleicht auch sein Privatkonto gespeichert und sich bei der Zahlung verklickt.

Ich hätte auch beinahe mal eine private Zahlung von einem Kundenkonto aus geleistet. Da wir für Kundenzahlungen das Vieraugenprinzip - was es vielleicht in Behörden nicht gibt - haben, wurde die Zahlung mangels Freigabe durch einen Kollegen nicht ausgeführt, so daß mir das Mißgeschick dann irgendwann aufgefallen ist.

Gruß,
Christian

Hallo zusammen!

Bin mal gespannt, ob ich hier richtig bin…
Habe da nämlich eine Frage bezüglich der Finanzen einer
Partei: Darf der Schatzmeister eines beliebigen Stadtverbandes
einer großen Partei aus dem Konto seiner Partei private
Einkäufe (z.B. Ebay…) bezahlen?

Die Frage ist, woher weißt Du dass es „private Einkäufe“ waren??

Wenn ich als Kassierer/Schatzmeister meines Ortsvereins (große Volkspartei mit schusseligem Kanzler) etwas für die Partei ersteigere nehme ich natürlich das Parteikonto.Ich muss es nur belegen können und den Segen des OV`s haben.
Und man kann z.Bsp. für Tombolas günstig bei Ebay und Co Sachen bekommen