Zugriff auf Webseiten per Programmiercode rechtens

Hallo Wissende,

die Webseite irgend eines Forums bietet jedwedem die Möglichkeit, egal ob Mitglied oder nicht, die Webseite aufzusuchen und sich dort Beiträge anzuschauen.
Der Benutzer hat die Möglichkeit Beiträge die ihm gefallen zu besternen/als hilfreich kennzeichnen/bewerten.

Dies auch unbegrenzt, also mehrmals, ggfs. muß er sich dazu nur kurz aus dem Internet abmelden und wieder abmelden.

Ist der Einsatz eines Computerprogramms, was letztlich nur das macht was der Benutzer auch macht, strafbar?
Bzw. kann der Forumsbetreiber rechtlich dagegen etwas machen?

Danke ^ Gruß
Reinhard

Moin, Reinhard,

wenn das verboten wäre, dürfte niemand per Download-Manager zugreifen. Auch dass der Einsatz von httrack verboten wäre, habe ich noch nie gehört.

Ob sowas wie ein DDOS, also der Versuch, durch Zugriffe en masse eine Seite lahmzulegen, strafbar ist, weiß ich leider nicht. Wenn sowas bei großen Anbietern passiert (siehe paypal wg. Wikileaks), ist das Geschrei immer sehr groß, aber von Verurteilungen liest man nie was. Was natürlich nicht heißen muss, dass es kein Gesetz dagegen gibt :frowning:

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

wenn das verboten wäre, dürfte niemand per Download-Manager
zugreifen. Auch dass der Einsatz von httrack verboten wäre,
habe ich noch nie gehört.

ich auch nicht, naja ich weiß gar nicht was httrack, sicher irgendsoein Schweinskram :smile:

Ob sowas wie ein DDOS, also der Versuch, durch Zugriffe en
masse eine Seite lahmzulegen, strafbar ist, weiß ich leider
nicht.

Das trifft in dem Fall nicht zu und ist auch nicht erwünscht.
Äh, glaub, denn ich kenne ja wegen 1129 den potentiellen Nutzer so einer Software nicht :smile:

Wenn sowas bei großen Anbietern passiert (siehe paypal
wg. Wikileaks), ist das Geschrei immer sehr groß, aber von
Verurteilungen liest man nie was. Was natürlich nicht heißen
muss, dass es kein Gesetz dagegen gibt :frowning:

Echt? Die Server eines großen Anbieters durch Millionen gleichzeitiger Anfragen lahmzulegen bleibt straflos?
Logischerweise kann man nur den im Fall der Fälle bestrafen den man „hat“.

Ich für mich, als juristischer laie, find da sind die Grenzen eindeutig überschritten wenn man böswillig einen Firmenauftritt lahmlegt.

Gruß
Reinhard

meines Erachtend und in aehnlich gelagerten Faellen ist das verboten. Kenne nur nicht die Strafnorm, kann man aber leicht nachschauen.

Der Grund ist nicht der Einsatz eines solchen Programmes an und fuer sich, sondern die fehlende persoenliche Vornahme der Handlungen.

irgendsoein Schweinskram :smile:

das hättste wohl gerne - httrack lädt ganze Sites herunter, nicht nur eine Seite. Damit kann der komplette Web-Auftritt offline auf dem eigenen Rechner angeschaut werden.

Echt? Die Server eines großen Anbieters durch Millionen
gleichzeitiger Anfragen lahmzulegen bleibt straflos?

Das Problem ist, einen Straftatbestand zu finden. Der Anbieter lädt dazu ein, sich die Seiten anzuschauen, und irgendwer kommt auf die blöde Idee, das immer wieder zu tun, so im Zehntelsekundenbereich.

Vermutlich geht das nur zivilrechtlich - der Betreiber wird Schadenersatz fordern, weil ihm in der Zeit Geschäfte entgangen sind. Und schon kommt der nächste Ärger: Wie bemisst man so einen Schaden?

da sind die Grenzen eindeutig überschritten wenn man
böswillig einen Firmenauftritt lahmlegt.

Eh klar.

Gruß Ralf

Ist der Einsatz eines Computerprogramms, was letztlich nur das
macht was der Benutzer auch macht, strafbar?

Nein, solange der Dienst nicht beeinträchtigt wird.

Bzw. kann der Forumsbetreiber rechtlich dagegen etwas machen?

Die angemeldeten Nutzer kann er per AGB einschränken.

Und nun mit dem neuen Wissen husch husch zurück ins ALK und ne neue Sternchendiskussion eröffnen. *gähn*

Kenne nur nicht die Strafnorm, kann man aber leicht nachschauen.

Und warum hast du diese Norm nicht gefunden?

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Moin,

Vermutlich geht das nur zivilrechtlich

Au contraire:

http://de.wikipedia.org/wiki/Denial_of_Service#Recht…

Gruß

Anwar

Blödsinn! (owt)

von Verurteilungen liest man nie was.

Ausser manchmal:
http://www.heise.de/security/meldung/Student-fuer-DD…
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,76…
http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Gericht-ve…
http://www.huffingtonpost.com/2009/11/18/dmitriy-guz…
.
.
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Von den genannten Fällen spielt zwar nur einer in Deutschland, aber die von dir angeführten Beispiele sind genauso international.

Gruß

Nebenbei gesagt: Deine Antwort gehört direkt ans UP, hier unten im :Keller guckt doch wieder kein Schwein.

Andererseits ist es nicht direkt eine Antwort auf die Ausgangsfrage.

Gruß

Anwar

Ich bedanke mich für alle Infos owT