Zugriff des Sozialamtes im Pflegefall

Hallo,

ich arbeite derzeit für ein Projekt an dem Thema Pflegeversicherung. Hierbei stellen sich mir folgende Fragen für den Fall einer Versorgungslücke im Pflegefall:

  • Unter welchen Voraussetzungen kann (welches) Vermögen für die Deckung der Versorgungslücke eingesetzt werden (also inwieweit hat das Sozialamt hier einen Zugriff)?

  • Kann das Sozialamt die Familie (wenn ja, bis zu welchem Verwandtschaftsgrad) in Anspruch nehmen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe?

  • Stehen die neuen Pflegesätze ab 2008 schon fest oder besteht derzeit nur ein Gesetzesentwurf? Wie sind die neuen Sätze? Wo finde ich hierzu nähere Infos?

Wäre super, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte (im Idealfall mit Gesetzesnachweis). Hab mich bislang mit dem SGB nicht befasst und im Netz finde ich irgendwie nichts brauchbares.

Vielen Dank.

Gruß
nicre

Hallo,

ich arbeite derzeit für ein Projekt an dem Thema
Pflegeversicherung. Hierbei stellen sich mir folgende Fragen
für den Fall einer Versorgungslücke im Pflegefall:

  • Unter welchen Voraussetzungen kann (welches) Vermögen für
    die Deckung der Versorgungslücke eingesetzt werden (also
    inwieweit hat das Sozialamt hier einen Zugriff)?

Es kann auf so ziemlich alles zugegriffen werden.

  • Kann das Sozialamt die Familie (wenn ja, bis zu welchem
    Verwandtschaftsgrad) in Anspruch nehmen? Wenn ja, unter
    welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe?

Kinder kommen immer für ihre Eltern auf, umgekehrt ist das eingeschränkt.

  • Stehen die neuen Pflegesätze ab 2008 schon fest oder besteht
    derzeit nur ein Gesetzesentwurf? Wie sind die neuen Sätze? Wo
    finde ich hierzu nähere Infos?

Sie sind gerade verabschiedet worden.
www.gesetze-im-internet.de

Wäre super, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte
(im Idealfall mit Gesetzesnachweis). Hab mich bislang mit dem
SGB nicht befasst und im Netz finde ich irgendwie nichts
brauchbares.

Seminare gibt es recht kostengünstig unter www.sozialprofi.net

Vielen Dank.

Gruß
nicre

Gruß Elawitt

Zugriff des Sozialamtes im Pflegefall-Werweisswas?
Hallo,

mal angenommen Person A ist Sohn von Person B.

Person B ist weiblich und zwischen beiden hat es aufgrund schwerwiegender Differenzen bereits jahrelang keinerlei Kontakt mehr gegeben.
Nun hat scheinbar Person B einen Sozialhilfeantrag gestellt bzw. wird in einem Pflegeheim untergebracht.

Person A ist nun angeschrieben worden vom Landkreis zur Offenlegung seines Einkommen und Vermögenswerte.

Nun die eigentliche Frage: wie hoch darf sein Einkommen sein, damit Person A nicht für seine Mutter Person B aufkommen muss?
Was ist das Mindesteinkommen? Was wird angerechnet? Welche Auslagen sind erlaubt? Miete, Telefon, Handy, Unterhalt für sein Kind, Versicherungsaufwand für Kfz, usw…

Bin für jede Hilfe und jeden weiterführenden Link dankbar.

Gruß

Hallo,

mal angenommen Person A ist Sohn von Person B.

Person B ist weiblich und zwischen beiden hat es aufgrund
schwerwiegender Differenzen bereits jahrelang keinerlei
Kontakt mehr gegeben.
Nun hat scheinbar Person B einen Sozialhilfeantrag gestellt
bzw. wird in einem Pflegeheim untergebracht.

Wir nehmen mal an, die Dame ist über 65 Jahre alt.

Person A ist nun angeschrieben worden vom Landkreis zur
Offenlegung seines Einkommen und Vermögenswerte.

Nun die eigentliche Frage: wie hoch darf sein Einkommen sein,
damit Person A nicht für seine Mutter Person B aufkommen muss?
Was ist das Mindesteinkommen? Was wird angerechnet? Welche
Auslagen sind erlaubt? Miete, Telefon, Handy, Unterhalt für
sein Kind, Versicherungsaufwand für Kfz, usw…

§ 43 Abs. 2 SGB XII Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern … bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährlichen Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches unter einem Betrag von 100 000 € liegt. …

§ 16 SGB IV Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, …

(d.h. lt. Steuerbescheid unter der Formulierung zu finden)

Bin für jede Hilfe und jeden weiterführenden Link dankbar.

siehe auch www.tacheles-sozialhilfe.de

Gruß

Elawitt