Zugriffrechte der Polizei auf Personen?!

Dürfen Polizei, Zoll oder BGS Autos und Personen ohne begründeten Verdacht anhalten und durchsuchen? Ist dabei eine bestimmte Distanz zur nächsten Landesgrenze von Bedeutung? Wie sieht die Gesetzeslage aus und wie die Praxis?
Vielen Dank

Hi,

in einigen Bundesländern (z.B. bei uns in Hessen) soll die Schleierfahndung eingeführt werden. Dann sind solche Kontrollen legal und normal.

Gruß

Uwe

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Beispielsweise im Zollgrenzbezirk zur deutschen Ostgrenze (30km in das innerdeutsche Gebiet hinein von der Neisse bis zum Greifswalder Bodden) darf Dich jeder Polizeiwagen, jeder BGS-Wagen und jedes Zoll-Fahrzeug anhalten und kontrollieren, auch ohne Verdacht durchsuchen und bei leicht begründetem Verdacht einer ordnungswidrigen Tat auch festsetzen.

Inwieweit das ausserhalb eines solchen ZGB gegeben ist, weiss ich nicht, aber innerhalb des Landes Brandenburgs ( was ja bekanntlich eine Ostgrenze hat), sind die Polizeirechte ziemlich gelockert worden,was den Personenzugriff und die Personenüberwachung angeht.

CU

Das mit der Schleierfahndung ist richtig, jedoch bedarf diese Maßnahme in Berlin der Anordnung des Pol.Präs und der darf das auch nur unter bestimmten Vorraussetzungen
(z.B. wenn mit Terroranschlägen oder Störungsanfälligen Demos mit großem Gewaltpotenzial zu rechenen
MfG ist

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Der Zoll darf im Zollgrenzbezirk Autos nichts nur durchsuchen, sondern auch zwecks Durchsuchung zerlegen.

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In Baden-Württemberg darf die Polizei „verdachtsunabhängige Personen- und Fahrzeugkontrollen“ durchführen, somit ohne Grund anhalten u. checken. Ich glaube, daß dies in Bayern auch legal ist.
Gruß, Peter

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