Liebe Experten,
diesmal ist meine Frage, was laut alter Rechtschreibung richtig war. Es hieß doch „zugrundeliegend“ aber „zugrunde legen“. So weit - so klar.
Ich stolpere jetzt über „die zugrunde liegenden Annahmen“ und „der zugrunde gelegte Zeitrahmen“. War hier die Getrenntschreibung richtig?
(mit Verweis auf R 142: Z u s a m m e n schreibt man, wenn die Verbindung in eigenschaftswörtlicher Bedeutung gebraucht wird …
G e t r e n n t schreibt man, wenn die Vorstellung der Tätigkeit vorherrscht …)
In einer Fußnote steht dann außerdem:
"Die Regelbücher auch: "
Weiß der Teufel, was mit ‚Regelbüchern‘ gemeint sein könnte.
Historische Kuriosität am Rande: den Duden habe ich aus dem Nachlass meiner saarländischen Eltern. Da steht auf einer der Vorspannseiten: „13., neubearbeitete und erweiterte Lizenz-Auflage für die Schweiz“.
Herausgegeben wurde die Ausgabe von der Fretz & Wasmuth A.G. Zürich.
Ob da wohl Monsieur de Gaulle uns Saarländern das Germanisch-Deutsch aus-, und das Helveto-Deutsch einbläuen wollte?
Hallo ihr zwei,
danke für die Antworten, aber ich bin immer noch unsicher. Inzwischen habe ich mir auch einen alten Duden organisiert (1986) und finde da:
zu|grun|de; … zugrunde gehen, legen, liegen, richten …;
das ist ja die Variante, die ihr auch angegeben hattet
Und dann:
zu|grun|de|lie|gend,
euer „(auch:smile: zu|grun|de lie|gend“ gibt es hier nicht
Daher weiß ich nicht, ob meine Problemfälle „zugrunde liegende Annahmen“ und „der zugrunde gelegte Zeitrahmen“ tatsächlich so richtig sind. Vermutlich stehe ich nur auf Schlauch oder habe zulange darüber gegrübelt, aber ich verstehe den Unterschied zwischen „zugrunde liegen“ und „zugrundeliegend“ schon nicht. Kann mir da bitte noch einmal jemand auf die Sprünge helfen? Unglücklicherweise muss ich nämlich ein Manuskript in alter Rechtschreibung korrigieren …
aber ich verstehe den Unterschied
zwischen „zugrunde liegen“ und „zugrundeliegend“ schon nicht.
Hallo, Jana,
das mag an der doppelten Bedeutung der Wortes „zugrunde“ liegen, das ja einmal bedeutet „in Grund und Boden/kaputt“ (nämlich ~richten, ~reden etc) und ein anderes Mal „als Grundlage nutzen“ (nämlich ~legen).
Etwas „zugrunde legen“ würde ich deshalb getrennt, etwas „zugrunderichten“ zusammen schreiben.
aber ich verstehe den Unterschied
zwischen „zugrunde liegen“ und „zugrundeliegend“ schon nicht.
im Duden Die Zweifelsfälle der deutschen Sprache von 1972 ist die oben zitierte Regel 142 so erläutert:
»Getrennt schreibt man immer „zugrunde“ vom folgenden Verb: zugrunde gehen, legen, liegen, richten.
Mit dem folgenden Partizip schreibt man „zugrunde“ zusammen, wenn die Verbindung eigenschaftswörtlich gebraucht wird: die zugrundeliegenden Texte, die zugrundegerichteten Familien.
Vom folgenden Partizip getrennt schreibt man, wenn die Vorstellung der Tätigkeit vorherrscht: die von ihm zugrunde gerichteten Familien.«
Unglücklicherweise muss ich nämlich ein Manuskript in alter
Rechtschreibung korrigieren …
Da sich wahrscheinlich nicht feststellen lässt, welche Vorstellung beim Verfasser vorherrschte (bzw. wie er die damals geltende Regel auslegte), würde ich mich - falls das Manuskript datiert ist - an Veröffentlichungen aus derselben Zeit orientieren (z. B. mit Hilfe der Google Buchsuche http://books.google.de/books).