Zugschläge // Start-up-Unternehmen

Hallo,

der rein fiktive hans-wurst arbeitet in einer fiktiven firma, welche sich als start-up unternehmen bezeichnet (wohlgemerkt an diesem „neuen“ standort, denn das unternehmen hat viele standorte; branche: call-center).
nun wurde hans-wurst eingeteilt an sonntagen bzw feiertagen (23/24/25 dez) zu arbeiten, soll aber keine zuschläge bekommen (gesetzlich: +50% für sonntagsarbeit, +125% für feiertagsarbeit) da das bei startup-unternehmen rechtmäßig ist.

stimmt es, dass hans-wurst diese arbeitszeit nicht gesondert vergütet bekommen soll? hört sich nach ner lüge an.

danke im vorraus für die antworten

Hallo,

der rein fiktive Hans Wurst sollte mal seine Quellen überprüfen, denn es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Lediglich für Nachtzuschläge gibt es eine gesetzliche Verpflichtung in § 6 Abs. 5 ArbZG.

Sonn- und Feiertagszuschläge werden klassischerweise in Tarifverträgen vereinbart, aber da muß dann natürlich Tarifbindung bestehen, damit ein AN diese einfordern kann.

&Tschüß
Wolfgang

Danke für deine schnelle antwort,

das wäre natürlich bitter für den rein fiktiven hans-wurst. es kann doch nicht wahr sein dass er keine extra Vergütung bekommen würde für den Zeitraum wo alle anderen frei haben und sich mit ihren Familien schöne Feiertage machen.

hans-wurst hat sich da wohl die falsche Branche ausgesucht!

lg