Zuhause nicht mehr willkommen?

hallo leute ,

was für rechte hat eigentlich jugendlicher a der zuhause also der bei seiner mutter wo der vater gestorben ist wohnt für wenn die mutter den jugendlichen a nicht mehr zuhause haben will also jugendlicher a ist ausbildungssuchend bekommt keinerleih geld,bezüge oder sonst noch was vom arbeitsamt und wird überhaupt nicht von seiner mutter unterstütz, und als jahre lang geschlagen wurde und derzeit psychisch fertig gemacht von seiner mutter?

gruß

KVPohl

Do you speak German?
Hallo,
kannst Du mal bitte 2 Minute investieren, um Deinen Buchstabensalat zu sortieren? In der deutschen Sprache gibt es GROSS- und kleinschreibung und wir haben auf unseren Tastaturen auch so komische Dinger, (da war wieder so eins) die sich Satzzeichen nennen.

Ein Jugendlicher namens A will nun WAS von WEM und WIESO bzw. WIESO nicht? Vielleicht kommen dann auch ein paar Antworten, wenn Dich jemand versteht.

Gut gesprochen. Leider verkommen sämtliche Regeln im Internet immer mehr.

hallo leut,

was für rechte hat eigentlich jugendlicher a der zuhause also

Welche Pflichten hat eigentlich ein Jugendlicher …

Hallo Meister der Orthographie und Grammatik

was für rechte hat eigentlich jugendlicher a der zuhause also

Erstmal das Recht der anderen: Jeder hier hat ein Recht auf eine halbwegs verständliche Fragestellung. Dies umfasst auch die Beachtung einiger weniger Regeln der deutschen Sprache, wie z.B. Orthographie (Die kümmert sich um die Rechtschreibung) und Grammatik (die kennt sich mit Zeichensetzung sehr gut aus). Beides zusammen hilft ungemein dabei, einen Text so zu schreiben, daß andere ihn auch richtig verstehen. :smile:

der bei seiner mutter wo der vater gestorben ist wohnt für
wenn die mutter den jugendlichen a nicht mehr zuhause haben
will also jugendlicher a ist ausbildungssuchend bekommt
keinerleih geld,bezüge oder sonst noch was vom arbeitsamt und
wird überhaupt nicht von seiner mutter unterstütz, und als
jahre lang geschlagen wurde und derzeit psychisch fertig
gemacht von seiner mutter?

Ich hoffe, ich verstehe Deine Fragen richtig.

Zum Thema Schlagen gibt es folgenden Gesetzestext:
Bürgerliches Gesetzbuch

Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)

Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772)

Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b)

2)** Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. **

Man sollte aber auch immer Ursache und Folge beachten. Da ich nicht weiß, wie DU mit Deiner Mutter umgehst, ist es schwierig hierzu einen richtigen Rat zu geben.

Prügelnde Mutter ist strafbar und könnte daher angezeigt werden, aber das Problem wird die Beweisbarkeit sein.

In vielen Städten und Gemeinden gibt es bei den Amtsgerichten eine Jugendberatung. Hier wird Dir sicherlich geholfen.

Dann könntest Du Dich an das Jugendamt Deiner Stadt wenden.

Weitere Möglichkeit: Sozialamt wegen Wohnungsstellung

An Deiner Stelle würde ich zunächst mit dem Jugendamt oder der Jugendberatung sprechen und nicht direkt Deine Mutter anzeigen. Das gibt böses Blut und hilft Dir nicht wirklich weiter, weil auch die Bearbeitung dauert.

Viele Grüße
Robert