zukünftige Frau PKV-Antrag abgelehnt, Kind PKV?

Jemand wird bald verbeamtet und sich deshalb privat versichern. Zwei Monate später wird er heiraten. Weitere zwei Monate später wird das erste Kind auf die Welt kommen.

Die zukünftige Frau ist zurzeit Referendarin mit Beihilfenanspruch, ihr PKV-Antrag wurde vor ca. 6 Monaten wegen einer vorhergehenden Psychotherapie (mittlerweile über drei Jahre abgeschlossen - ja, man hätte einfach warten sollen …) abgelehnt. Sie ist nun „freiwillig“ in der GKV.

Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit, die (dann) Ehefrau über den Mann in die PKV zu bekommen, sprich: gibt es eine PKV (welche?), die bei der Frau keine Überprüfung vornimmt?
Kann die Frau überhaupt über den Mann in der PKV mitversichert sein, solange sie arbeitet (verdient ca. 1000 Euro netto im Referendariat)? Ist es möglich, wenn Sie kein Einkommen mehr hat, sondern nur noch Elterngeld bekommt?
Wie hoch sind die Beiträge für mitversicherte Ehegatten und Kinder in der PKV in etwa?

Lieber Baseballfan,

eine Quasi-Familienversicherung ohne Risikoprüfung gibt es in der PKV nicht. Immerhin - das Kind hat über den Vater Anspruch auf Nachversicherung mit einer Frist von zwei Monaten ab Geburt.

Für deine Frau kann - sinnvollerweise - fünf Jahre nach Abschluss der Psychotherapie neu beantragt werden. Es kommt bei der Wahl des Versicherers dann auch sehr auf die Antragsfragen an. Such dir einen qualfizierten und erfahrenen Versicherungsmakler, die guten können auch die beiden (bei Beamten beliebten) Versicherer vermittlen, die von sich aus nicht mit Maklern zusammen arbeiten. Dort erhältst du eine neutrale und qualifizierte Beratung.

Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler

Gibt es eine Möglichkeit, die (dann) Ehefrau über den Mann in die PKV zu bekommen,

Nein, in der PKV gibt es keine Mitversicherung.

Kann die Frau überhaupt über den Mann in der PKV mitversichert sein,

Nein unter keinen Umständen. Sie muß sich selber versichern.

Referendariat)? Ist es möglich, wenn Sie kein Einkommen mehr
hat, sondern nur noch Elterngeld bekommt?

Nein, was sie von ihrem Ehemann u.U. bekommen kann, ist ein Beihilfeanspruch.

Hallo,

ggf. macht es auch Sinn, die Beiträge in der GKV während der Elternzeit berechnen zu lassen. Teilweise besteht die GKV-Versicherung während der Elternzeit für 140 Euro monatlich (auch abhängig vom Einkommen des PKV-Ehegatten). Der errechnete Betrag gilt dann auch, wenn nach der Elternzeit noch eine längere Familienpause genommen wird. In einer möglichen Familienpause fällt der Beihilfeanspruch (meistens) weg und die PKV wird dadurch wesentlich teurer.
Vor einer Entscheidung würde ich auf jeden Fall die Geburt und die Vorsorgeuntersuchungen abwarten (Höhe des Beitrages für das Kind?). Häufig ist es auch sinnvoll, die komplette Elternzeit abzuwarten. Das Referendariat ist zeitlich befristet. Ist schon 100% klar, was danach ist? Wegfall der Beihilfe?
Eine Rückkehr in die GKV ist nur in ganz wenigen Fällen möglich (z.B. Arbeitnehmertätigkeit mit Entgelt über 400 Euro).

Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…

Gruß
RHW