Hallo
ich bin rentenversicherungspflichtig mit einem relativ geringen Einkommen. Mein Ehemann ist Beamter und wird nach Vollendung des 65. Lebensjahres Beamtenpension beziehen. Ich habe gehört, dass die eigene Rente auf die Pension angerechnet werden würde. Dadurch würde sich die Pension verringern. Stimmt das?
Bekommt mein Mann seine Pension voll?
Und ich meine Rente ebenso voll?
Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich formuliert.
Gruß
Anni
Hallo Anni,
soweit ich weiß, würde die Rente nur angerechnet, wenn dein Mann eine Pension und gleichzeitig eine Rente bekommt. Deine eigene Rente wird nicht auf die Pension deines Mannes angerechnet.
Am besten kann dieser Frage aber der Dienstherr deines Mannes beantworten.
Viele Grüße
Florian Mair
hallo Ani,
frag mal beim Amt für Besoldung und Versorgung an.
Die haben das bestimmt parat.
Grüße
Babalou
Hallo Babalou,
jeder bekommt seine Altersversorgung ungekürzt bzw. nicht gegenseitig angerechnet.
Was anderes ist, wenn der Versorgungsfall eintritt. Wenn einer von euch stirbt. Dann wird die eigene Rente oder die Pension bei der Witwen-(Witwer-)rente angerechnet werden.
Tschüss
Bernd
Vielen Dank
für eure Infos. Ich bin jetzt schon ein wenig schlauer.
Werde mich auch an die entsprechenden Institutionen wenden. Hab hier gepostet, weil es bei einer Abenddiskussion diverse Meinungen zu dem Thema gegeben hatte.
Danke noch mal an Euch alle.
Anni