Zukunft nach Dualem Studium beim Finanzamt?

Guten Tag,

ich habe mich jetzt mal mit dem Thema beschäftigt, beim Finanzamt (NRW) ein Duales Studium zum Diplom Finanzwirt zu belegen.
Jedoch finde ich nur Antworten was ich damit im Finanzamt später einmal machen kann.

Welche Möglichkeiten stehen mir denn außerhalb offen?

Habe gehört, dass man nach einiger zeit seinen Steuerberater damit hat? Stimmt das oder wie ist das geregelt??? Bzw. in welche Gebieten stehen mir mit diesem Studium möglichkeiten offen???

Ich würde mich sehr über informative Antowrten freuen :smile:

Hi,

man kann auch Steuerberater werden.

Allerdings steckt das Finanzamt eine Menge Geld während deiner Ausbildung in dich rein. Du bekommts während deiner Ausbildung ja auch ein erkleckliches Sümmchen als Anwärterbezüge (monaltich ca 800 € netto)
Wenn du gleich nach der Ausbildung aufhörtst, mußt du bzw. dein neuer Arbeitgeber einen Teil dieser Summe zurückzahlen.

Grüße
miamei

Habe jezt mal Wikipedia geschaut…

"…Der akademische Weg über ein (Fach-)Hochschulstudium (§ 36 Abs. 1 StBerG): Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums. Daran anschließend ist eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts abzuleisten. Die Dauer dieser Tätigkeit ist von der Regelstudienzeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums abhängig. Bei mindestens acht Semestern sind zwei Jahre notwendig, bei weniger als acht Semestern müssen drei Jahre praktischer Arbeit dem Studium folgen. Zu beachten ist, dass eine Unterscheidung zwischen Universität und Fachhochschule nicht mehr getroffen wird. Es ist einzig und allein die Regelstudienzeit des Studienganges ausschlaggebend. Studiengänge der Berufsakademie haben eine Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern. Sie gelten jedoch als Studium im Sinne des StBerG. Die berufspraktische Tätigkeit nach dem Abschluss des Studiums beträgt angesichts der kurzen Ausbildungszeit mindestens drei Jahre.

Abschließend können auch Beamte des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung zur Prüfung zugelassen werden. In diesem Fall beträgt die Dauer der praktischen Tätigkeit mindestens sieben Jahre nach bestandener Laufbahnprüfung, wobei jedoch anzumerken ist, dass Beamten des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung nach Abschluss ihrer Ausbildung der akademische Grad Diplom-Finanzwirt (FH) zuerkannt wird, wodurch sie regelmäßig drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden können. … "

Habe ich es nun richtig verstanden? Nach einen Studium muss ich noch ca. 3 Jahre praktisch arbeiten bevor ich die Steuerberaterprüfung machen kann und bei dem Dualen Studium zum Finanzwirt übers Finanzamt muss ich danach noch mindestens 7 Jahre im öffentlichen Dienst arbeiten um zugelassen zu werden?

Mfg Timo

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