zulässige anhängelast

Ich habe einen Pferdeanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 to. Leergewicht beträgt 700 kg.
Mein Auto ( VW Passat TDI 136 PS) hat eine zulässige Anhängelast von 1700kg .

Frage: Darf ich das Gespann fahren, wenn ich den Hänger mit max. 1000kg belade und somit bei 1700kg Gesamtgewicht bin? Oder darf ich den Hänger generell nicht ziehen, weil er ja mit 2to beladen werden dürfte?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich würde mich ggf über links mit entsprechender Gesetzeslage freuen.

Dankeschön

Frage: Darf ich das Gespann fahren, wenn ich den Hänger mit
max. 1000kg belade und somit bei 1700kg Gesamtgewicht bin?
Oder darf ich den Hänger generell nicht ziehen, weil er ja mit
2to beladen werden dürfte?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich würde mich ggf über links mit entsprechender Gesetzeslage
freuen.

Dankeschön

Das tatsächliche Gewicht ist entscheidend, nicht die zul. Gesamtmasse.

Wenn also sichergestellt ist das der Anhänger max. 1700kg wiegt dann darf er gezogen werden.

§42StVZO Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

  1. Personenkraftwagen , ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2.Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3.Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 darf nur 50 Prozent der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

Hallo!

Vielleicht ist das hier auch für Dich interessant und zutreffend.

Die Regelung,ob man so einen Hänger( das Gespann) mit seinem B-Führerschein fahren darf,richtet sich nicht nach dem was man tatsächlich an Gewicht auflädt,es geht nach dem zulässigen Gewicht laut Papieren von Hänger und Zugfahrzeug.

http://www.humbaur.com/Wissenswertes-rund-um-den-Anh…

mfG
duck313

Hi

bist du sicher das deine Hottehüü’s nur 500 kg wiegen ?

in Fachkreisen setzt man nämlich zur Berechnung als Mittelwert für ein Pferd 600 kg an .
Daher kommt dann auch die Berechnung des Anhängers mit 2000 kg
( 700 kg leer , + 2 Pferde a 600 kg = 1900 kg zuzüglich Reserve )

Wenn du dann nämlich die beiden Hottehüh’s auf deinem Anhänger hast , bist du defenetiv zu schwer.

Nebenbnei , ich ziehe gelegentlich mit einem Audi S6 Autoanhänger die ähnlich schwer sind wie deine Pferdefuhre und der S6 hat weit über 200 Ps unter der Motorhaube .
Wenn’s denn mal richtig berghoch geht, zum Beispiel die „Eiserne Hand“ aus Wiesbaden richtung Bad Schwalbach 10 - 12% , müht der sich schon ab , wühlt im dritten Gang bei 5000 Touren um dort mitzugehen und das ist ein Hubraumbolide und kein Turbomotor , dann wird dein 136 PS Turbo Passat wohl zum Verkehrshinderniss
gehe mal davon aus , das der an so einer Steigung schier verzweifelt , mit maximal 50 km/h hochkriecht und die Wassertemperatur in den roten Bereich geht .

Den Hänger mit 1 Pferd darfst du ziehen , …und ich verwette eine Kiste Bier , das du mit 2 Pferden zu schwer bist !

gruss

Toni

Hi Jennymaus,

zur korrekten Beantwortung der Frage wäre es wichtig zu wissen, welche Führscheinklasse du hast. Es macht nämlich einen ziemlichen Unterschied, ob es Klasse 3, Klasse B oder Klasse BE ist.

Grüßle
Frank K.

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Das beruhigt mich erst einmal.
Auf dem Hänger wird immer nur 1 Pferd transportiert und das wiegt definitiv weniger als 1000kg. :smile:
Ich habe zur Zeit noch den Führerschein B , mache aber in Kürze die Erweiterung Schlüssel 96 und darf das Gespann dann auch fahren. So lange muss mein Freund hinters Steuer. Der hat noch den „Alten“ Führerschein :smile: .

Danke nochmal an alle :smiley:

Die Frage nach dem FS ist zur Beantwortung irrelevant. Es geht um das zGG.

Hi,

falsch, sie fragte, ob sie mit dem Anhänger fahren darf. Da spielt neben dem zGG halt auch die Führerscheinklasse eine große Rolle, da gerade bei neueren Führerscheinen auch das Verhältnis von zGG des Anhängers und dem Leergewicht des Autos sowie dem zGG des gesamten Zuges eine Rolle spielen.

Grüßle
Frank K.