Frage: Darf ich das Gespann fahren, wenn ich den Hänger mit
max. 1000kg belade und somit bei 1700kg Gesamtgewicht bin?
Oder darf ich den Hänger generell nicht ziehen, weil er ja mit
2to beladen werden dürfte?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich würde mich ggf über links mit entsprechender Gesetzeslage
freuen.
Dankeschön
Das tatsächliche Gewicht ist entscheidend, nicht die zul. Gesamtmasse.
Wenn also sichergestellt ist das der Anhänger max. 1700kg wiegt dann darf er gezogen werden.
§42StVZO Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
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Personenkraftwagen , ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 darf nur 50 Prozent der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.