Zulässige Arbeitszeiten

Hallo,

angenommen, jemand ist im Sozialbereich in einem Wohnheim für Jugendliche angestellt.

Dort ist es üblich, Schichten, die von 8 Uhr Früh bis 22 Uhr des nächsten Tages gehen, zu arbeiten.

Dazwischen ist eine Nachtbereitschaft, während der man schlafen darf (von 22 - ca. 8 Uhr)

Ist es überhaupt zulässig, von 8 - 22 Uhr zu arbeiten, also 14 Stunden am Stück ohne mögliche Pause, da die Jugendlichen in diesem Wohnheim schließlich leben und ständig Betreuung benötigen?

Und ist es des Weiteren überhaupt zulässig, nach einer Nachtbereitschaft dann NOCHMAL 14 Stunden zu arbeiten?

Danke im Voraus für die Antworten

Hallo

Dort ist es üblich, Schichten, die von 8 Uhr Früh bis 22 Uhr
des nächsten Tages gehen, zu arbeiten.

Das ist schlecht für den Heimleiter, falls mal die Gewerbeaufsicht nach der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes fragen sollte.

Dazwischen ist eine Nachtbereitschaft, während der man
schlafen darf (von 22 - ca. 8 Uhr)

Das ist auch schlecht für den Heimleiter, falls mal die Gewerbeaufsicht nach der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes fragen sollte.

Ist es überhaupt zulässig, von 8 - 22 Uhr zu arbeiten, also 14
Stunden am Stück ohne mögliche Pause, da die Jugendlichen in
diesem Wohnheim schließlich leben und ständig Betreuung
benötigen?

Es ist zulässig, so lange zu arbeiten, aber es ist nicht zulässig, jemand anderen anzuweisen, so lange zu arbeiten.

Und ist es des Weiteren überhaupt zulässig, nach einer
Nachtbereitschaft dann NOCHMAL 14 Stunden zu arbeiten?

Es ist zulässig, dann nochmal so lange zu arbeiten, aber es ist nicht zulässig, jemand anderen anzuweisen, nochmal so lange zu arbeiten.

Danke im Voraus für die Antworten

Bitte.

Interessant… vielen Dank.

Wie verhält es sich zum Beispiel mit einem Dienst, der um 14 Uhr beginnt, bis 22 Uhr geht, dann Nachtbereitschaft in dem Heim und dann wieder von 8 - 15 Uhr?

Also alleine die Sache, dass man für 25 Stunden am Arbeitsplatz verbringt, auch wenn man da dann von 22 - 8 Uhr schlafen darf… ?

Wie verhält es sich zum Beispiel mit einem Dienst, der um 14
Uhr beginnt, bis 22 Uhr geht, dann Nachtbereitschaft in dem
Heim und dann wieder von 8 - 15 Uhr?

Ich habe dir ja nun die Quelle genannt.
[http://www.bmas.de/portal/9804/arbeitszeitgesetz__a_…](http://www.bmas.de/portal/9804/arbeitszeitgesetz a 120.html)
Die grundsätzliche Frage bleibt jedoch, ob es denn überhaupt auf deine Beschäftigung anwendbar ist. Das wäre erst mal von dir selbst rauszufinden.

Hallo

Findet ein Tarifvertrag Anwendung? Wenn ja: Welcher?

Gruß,
LeoLo