Guten Tag,
ein Kollege sitzt in einem Mehrpersonenbüro einer deutschen Behörde. Die klimatischen Verhältnisse werden durch eine Klimaanlage aus dem Jahre 1978 geregelt. Die Raumtemperatur im Büro beträgt aktuell zwischen 23,7 Grad und 25.o Grad bei Einstellung der angebrachten Regler auf maximale Kühlung. Da ist er nach einer Stunde müde, die Augen brennen, die Ohren glühen, der Kopf brummt.
Ist so etwas zulässig ? Leider ist die Arbeitsstättenverordnung nur ein schwammiges Gebilde. Hieraus lassen sich nicht unbedingt Ansprüche herleiten, die auch Kollegen, die noch bei 24 Grad frieren zur Vernunft bringen. Kann da vielleicht jemand mal Hilfe leisten ?
Vielen Dank für Antworten und Hilfe
Norbert
Hallo
Gibt es einen Betriebsrat?
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
na klar gibt es in einer deutschen Behörde einen Personalrat (Betriebsrat).
Liebe Grüsse
Norbert
Hallo
Und wie hat der reagiert, als der AN dort vorgesprochen hat?
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
der Personalrat erwiderte wohl, dass in der Arbeitsstättenverordnung etc. nichts von einer Höchsttemperatur stünde. Maßgeblich sei, dass die überwiegende Mehrzahl der „Insassen“ sich wohl fühle. Immerhin sagte er eine Begehung mit einem Sicherheitsingenieur zu, da er die Leistung der Klimaanlage bei max. Kühlung und einer Raumtemperatur von 24 - 25 C so auch nicht in Ordnung fand. Die Begehung fand meines Wissens seit einer Woche nicht statt.
Es ist vor einem Jahr auch der Betriebsarzt als Arbeitsmediziner und Mitglied des Ausschusses für Arbeitssicherheit konsultiert worden. Der bagatellisierte jedoch auch nur und wies auf die auch ihm zuträgliche Temperatur hin. Er möge es wohl auch lieber ein bisschen wärmer - allerdings sitzt er auch nicht in einem klimatisierten Büro sondern verrichtet seine Arbeit unter „normalen“ Bedingungen; also mit Fenster und so…
Liebe Grüsse
Norbert