Zulässige Inkassogebühren?

Guten Tag,

gibt es sowas wie „Wucher“ oder „Unverhältnissmäßig“ bei Inkasso Gebühren?

Ein Parkticket einer privaten Parkhausgesellschaft, das für 15 Minuten unzulässiges Parken auf einem Schotterplatz, ein Ticket i.H.v. 27,50 EUR stellt! 1. Mahnung von 44 EUR und dann ein Inkasso Unternehen mit einer Forderung von 93 EUR!!! Davon allein 12 EUR Kontoführungsgeb.??
Was ist den „zulässig“? Gibt es da nicht eine Art Verhältnismäßigkeit oder wie bei einem Anwalt ein Streitwert nach dem Gebühren berechnet werden dürfen? Danke schon mal für die Info!

thx, andreas

Hallo Andreas,

weder kenne ich die genauen Umstände (hattest du überhaupt ein Parkticket, hast du Parkzeit nur um die 15 Minuten überschritten…) noch bin ich Rechtsanwalt. Zu einem solchen solltest du gehen, denn es kann hier durchaus die Möglichkeit geben, diese überzogenen „Gebühren“ anzufechten.

Ich hatte vor ein paar Jahren in Dresden genau das gleiche Problem (mit genau den gleichen Beträgen - sollte es sich hier etwa um die gleiche Firma handeln?). Ich habe denen einmal per Einschreiben mitgeteilt, dass ich diese Wuchergebühren nicht akzeptiere (teures Parkticket gezogen, Automat nahm nur Ein- und Zwei-Euro-Münzen an und weit und breit gab es keine Wechselmöglichkeit, nur 15 Minuten überzogen, keine Möglichkeit der Nachzahlung…).

Dann hatte ich allerdings Glück. Ich habe zufällig in der Zeitung einen kleinen Artikel gefunden, der von einer Gerichtsverhandlung gegen diese Firma von einem andernen „Abgezockten“ wegen Betrugs berichtete, in deren Verlauf dann eben diese Firma verurteilt wurde. Ich habe dann denen noch einmal geschrieben, dass ich auf Grund dieses Urteils in meiner Auffassung bestätigt werde und sie gerne noch einen weiteren Prozess riskieren können.

Ich habe nie wieder von denen gehört.

Also, zu einem Anwalt gehen und beraten lassen. Der findet bestimmt auch dieses Urteil des AG Dresden (müsste so im Frühjahr 2006 gewesen sein)

Viel Glück!

Robi