zulässige Kündigung des Pachtvertrages?

Hallo,
ich habe einen Pachtvertrag für einen Gastronomiebetrieb vom 1.8.2007 bis zum 31.7.2012 (5 Jahre).
Es ist vertraglich festgehalten, dass 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden muss.
Des Weiteren wurde vereinbart, dass ein halbes Jahr vor Ablauf des Vertrages, Verhandlungen über die neue Vertragslaufzeit und auch einen neuen Pachtzins aufgenommen werden sollten.
Diese Verhandlungen wurden nie geführt und Pachtverhältnis wurde einfach weitergeführt (Pachtzins wurde pünktlich entrichtet und alle anderen Vertraglichen Verpflichtungen erfüllt).
Im Februar 2013 wurde mir eine Pachtzinserhöhung zum 1.8.2013 diktiert, jedoch ohne mit mir ein Gespräch zu führen. Deshalb habe ich dieser Pachtzinserhöhung widersprochen (steht ja so im Pachtvertrag).

Nun bekomme ich im März 2013 sehr unerwartet die Kündigung des Pachtvertrages zugestellt. Es wurde auch ein Grund aufgeführt. Wörtlich: … wird eine subjektive Unverträglichkeit festgestellt bzw die von mir widersprochene Pachtzinserhöhung.
Dazu: Eine subjektive Unverträglichkeit kann nur bestehen, wenn die Vertragspartner in einem Gebäude leben. Die Gaststätte ist abseits von jedem Wohngebäude. Den Widerspruch gegen die Pachtzinserhöhung sehe ich als gerechtfertigt, da eben keine Verhandlungen (wie im Pachtvertrag niedergeschrieben) darüber mit mir stattgefunden haben.

Meine wichtigste Frage ist nun ob die Kündigung rechtskräftig ist? Was ist nach dem 1.8.2012 mit dem vorhandenen Pachtvertrag geschehen? Wurde er automatisch verlängert? Um ein Jahr? Um weitere fünf Jahre? Welche Kündigungsfristen zählen jetzt?
Auch habe ich bei meiner Recherche den Paragraph 595 BGB über die Fortsetzung des Pachtverhältnisses gefunden. Dort steht:
(1) Der Pächter kann vom Verpächter die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen, wenn

  1. bei einem Betriebspachtverhältnis der Betrieb seine wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet,
    Trifft dieser Paragraph auf mich zu?
    Ich habe eine Familie mit zwei Kindern und die Gastronomie ist unser Haupteinkommen.

Danke für die Anworten!

Grüße
Frank