zulässige Mindest-Miethöhe

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der Mindestmiethöhe. Ein Einfamilienhaus soll für einen qm2-Preis von unter 50% der ortsüblichen Miete vermietet werden. Ist so ein Mietvertrag zulässig? Es existiert für die Region kein öffentlicher Mietspiegel, nach Auskunft von Maklern bewegt sich der qm2-Preis zwischen 4-6Euro, lt. aktuellem Mietvertrag hätten die Mieter 2 Euro zu bezahlen. Gibt es Richtwerte für die Mindesthöhe?

Schönen Gruß

Less

Hi Less,

wenn Du magst, kannst Du ein ganzes Haus für 1 € vermieten. Wer sollte Dich davon abhalten?

Gruß Ralf

Hi Ralf,

wenn Du magst, kannst Du ein ganzes Haus für 1 € vermieten.
Wer sollte Dich davon abhalten?

Das Finanzamt, welches Dir den Steuervorteil streicht, wenn es keine langfristigen Gewinnabsichten sieht.

Grüsse

Sven

Hi Sven,

wenn Du magst, kannst Du ein ganzes Haus für 1 € vermieten.
Wer sollte Dich davon abhalten?

Das Finanzamt, welches Dir den Steuervorteil streicht, wenn es
keine langfristigen Gewinnabsichten sieht.

dem ist schnell abgeholfen: Ich zeige dem Finanzbeamten das Haus.

Gruß Ralf

Hallo!
Grundsätzlich kann Dir niemand vorschreiben, wie hoch oder wie niedrig die Miete sein muß, auch nicht der Mietspiegel. Es könnte ja ein Haus mit goldenen Wasserhähnen sein, und wenn jemand mehr Miete „als Ortsüblich“ dafür bezahlt, ist das ja auch OK. Genau so umgekehrt: wenn es eine alte Bude ist, kann man ja nicht den durchschnittlichen QM-Preis ansetzen.
Im übrigen hängt es auch von der Größe der Wohnfläche bzw. dem „absoluten Preis“ ab: wenn z.B. die Durchschnittsmiete € 5,00 pro QM beträgt, kann diese für ein Haus oder eine Wohnung mit 50 m² vieleicht etwas höher sein, dagegen für eine Immobilie mit 250 m² entsprechend niedriger, weil u.U so gut wie niemand in dem Ort € 1000 Miete bezahlt.
Viele Grüße
Armin

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Hallo zusammen,

diese Gefahr besteht aber eigentlich nur dann, wenn der Mieter ein Angehöriger oder enger Bekannter o.ä. ist. Handelt es sich um einen fremden Dritten und kann man Gründe für die geringe Miete nennen, die die Gewinnerziehlungsabsicht nicht ausschließen, dürfte es da keine Probleme geben. Vermutlich reicht dann sogar auch der reine Erhalt des Hauses aus, wenn der Mieter z.B. aufgrund der geringen Miete verpflichtet ist, bestimmte Erneuerungen vorzunehmen o.ä.

Außer dem Finanzamt wird sich aber niemand für eine geringe Miete interessieren (außer dem Mieter natürlich), und beim FA kann man ja mal vorab schriftlich anfragen, was als schädlich angesehen würde. Dann müssen sie auch schriftlich antworten und haben später keine Möglichkeit mehr hiervon so einfach wieder abzuweichen.

Gruß vom Wiz

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