Hallo Wissende,
vielleicht wurden die falschen Stichworte gewählt, es konnte aber aus „Häufige Fragen“ nichts definitives gefunden werden.
Vielleicht kann man mit Tips und Links helfen:
Mieterin, 87 Jahre, mehr als 30 Jahren in der Wohnung, MFH, 12 Parteien, Verwalter- und Vermieterwechsel.
Nachfolgende Postitionen werden geltend gemacht:
Heizkosten/Wasser/Strom
Hausverwaltung
Versicherungen
umlagefäh. Kosten
Sonstige Kosten
Rücklagen
Kaminfeger Wohnung
Kaminfeger allgemein
Allgemeinstrom
Müllabfuhr
Folgende Kosten sind fraglich: Hausverwaltung, Versicherungen, umlagefähige Kosten, sonstige Kosten, Rücklagen, (Versicherungen sind aufgegliedert wie folgt: Gebäude-,Leitungswasser-, Haftpflicht- und Glasversicherungen.)
Das MFH ist ca. 60 Jahre alt und vor wengien Jahren wurden neue Kunststofffenster und Rollläden eingebaut.
Dankbar auch für Links, hatte mal eine Site hinsichtlich zulässiger NK, aber leider vergessen.
Hallo,
vielleicht wurden die falschen Stichworte gewählt, es konnte aber aus „Häufige Fragen“ nichts definitives gefunden werden.
Vielleicht kann man mit Tips und Links helfen: Mieterin, 87 Jahre, mehr als 30 Jahren in der Wohnung, MFH, 12 Parteien, Verwalter- und Vermieterwechsel.
Nachfolgende Postitionen werden geltend gemacht:
Heizkosten/Wasser/Strom
Hausverwaltung
Versicherungen
umlagefäh. Kosten
Sonstige Kosten
Rücklagen
Kaminfeger Wohnung
Kaminfeger allgemein
Allgemeinstrom
Müllabfuhr
Folgende Kosten sind fraglich: Hausverwaltung, Versicherungen,
umlagefähige Kosten, sonstige Kosten, Rücklagen,
(Versicherungen sind aufgegliedert wie folgt:
Gebäude-,Leitungswasser-, Haftpflicht- und
Glasversicherungen.)
Zunächst ist mal wichtig, was im Mietvertrag steht oder was sich möglicherweise im Laufe der Zeit durch regelmäßige Zahlungen stillschweigend so ergeben hat. Wenn also bestimmte Posten nicht drinstehen, dann können sie auch nicht umgelegt werden.
Da streiten sich schon die Gelehrten, wie das bei BK ist, die es in der Vergangenheit noch gar nicht gab. Hausverwaltung und Rücklagen sind jedoch zweifellos nicht umlagefähig. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass das eindeutig bezeichnet und nachvollziehbar ist.
Bei den Bezeichnungen umlagefähige Kosten und sonstige Kosten wäre naturgemäß zu hinterfragen, was das sein soll, da ja ohnehin nur umlagefähige auch umlagefähig sind.
Also erstmal in den Mietvertrag schauen und die vergangenen Abrechnungen anschauen.
Ein guter Anhalt ist sicher die Betriebskostenverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html. Da ist schön aufgedrösselt, was dazu gehört und insbesondere, was nicht.
Ansonsten wird man dazu im Internet genug Treffer landen. man muss eben aufpassen, wer da was schreibt.
Grüße