Zulässige Probezeit bei internem Wechsel

Ein Mitarbeiter der bei der Konzernmutter seit mehreren Jahren angestellt ist möchte in eine leitende Funktion zu einer Tochtergesellschaft wechsel. Dieser Wechsel soll vorübergehend (3-6 Monate) bis zur Klärung einer konzernweiten einheitlichen Regelung zur Altersvorsorge in Form einer Abordnung stattfinden, so dass eine Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber nicht notwenidg ist. Mit dem Abschluss der Konzerneinheitlichen Regelung zur Altersversorgung soll anschließend automatisch ein Aufhebungsvertrag folgen, der in einem neuen Arbeitsvertrag mit der Tochtergesellschaft mündet. Da es sich faktisch um einen internen Wechsel handelt stellt sich dem Mitarbeiter die Frage ob eine Vereinbarung einer Probezeit von 6 Monaten zulässig ist.

Da es sich faktisch um einen internen Wechsel handelt stellt
sich dem Mitarbeiter die Frage ob eine Vereinbarung einer
Probezeit von 6 Monaten zulässig ist.

Hallo Christof,

auch wenn es als interner Wechsel verkauft werden mag… genau darum handelt es sich nicht.

Es handelt sich um einen Aufhebungsvertrag beim Mutterkonzern und eine Neueinstellung bei der Tochterfirma. Es ist also kein interner Wechsel.

Daher ist die Probezeit durchaus zulässig.

Dies entnehme ich jedenfalls deiner Schilderung.
Zumindest bei dem anzunehmenden Gesellschaftskonstrukt.

Gruss Ivo