Zulässige Radarkontrolle in Österreich?

Hallo allerseits!
es geht um folgendes:
ich fahre mit laut radarpistole(!) 70 km/h in der 50er zone und werde angehalten; darauf wurde mir gesagt dass nun eine nachschulung die folge wäre, da die gemessenen 70km/h auch 80 auf dem tacho gewesen sein könnten; was für mich soviel bedeutet dass es aber auch 60km/h gewesen sein könnten oder? aber davon wollte der vernehmende polizist nichts hören, er dementierte es aber auch nicht; weiters erfuhr ich am nächsten tag von einem befreundeten polizist dass messungen mit einer radarpistole ohne stativ regelmäsig ungenau sind bzw eine berufung wert wären und dass sogar die tageszeit (dämmerung) abweichungen verursachen;

nun wollte ich wissen wo ich mich näher über eine solche berufung und vor allem auch über die radarmessungen und deren abweichungen informieren kann?
ich danke schon mal im voraus für die antworten
gruss Sam G.

Hallo,

eventuell hier

http://www.radarfalle.de/

Gruß ivo

Hi!

Entweder war der Bulle besoffen oder von Haus aus doof. Ich würde mir mal keine großen Gedanken machen und einmal die Anzeige abwarten. Wenn der Kerl schon an Ort und Stelle deine daten aufgenommen hat braucht keine Lenkauskunft mehr zu erfolgen und du wirst entweder mit einer Anonymverfügung oder mit einer Anzeige konfrontiert. Je nach Höhe würde ich dann weiter vorgehen.

Auf keinen Fall darf der Beamte einen höheren als gemessenen Wert anführen. Es ist sogar so, daß von der Messung noch eine Toleranz zu deinen Gunsten abgezogen werden muß. Das sind ca. 5 %.

Falls du berufen willst: Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Tag an dem du von der Post verständigt wirst bzw. zugestellt bekommst.

Grüße
Dusan

Doppelposting (siehe Recht) oT

Die Mutmaßung darüber was am Tacho gestanden haben könnte, war meiner Meinung nach nicht notwendig, jedoch gilt in Österreich dieses: Wird man von einem Radar geblitzt (egal welches) müssen automatisch zu Gunsten des Fahrers 10 km/h abgezogen werden (das ist so, egal bei welcher Geschwindigkeitsregelung, da man in Österreich von Grund aus davon ausgeht, dass die Messung ungenau ist.). Also hat der Polizist schon die 10 abgezogen und somit kam er auf 70. Anfechten in dem Sinn kannst du das nicht, denn es steht Aussage gegen Aussage und meistens wird sowieso dem uniformierten Recht gegeben. Außer du kannst es bezeugen (Beifahrer, zweite gleichzeitige Radar-Messung…).
Und zum Schluss etwas zum Nachdenken: Waren die 70 wirklich notwendig? Und, wenn du meinst das am Tacho 60 stenden: a) mal wieder zum TÜF mit dem Auto und b) das ist bei einer 50 km/h Begrenzung auch schon zu viel!!!

Liebe Grüße aus Österreich

Isabella