Zulässige Stromstärke bei Kabeln

Hallo Experten
Habe wieder eine Frage bezügflich Installation:
Darf man ein 2,5 mm² Kabel mit einen 20 Ampere Automat absichern? Kabellänge bis zum Sicherungskasten keine 10 Meter!
Verlegeart ist im Unterputz mit Schlauch und starren Einzelkabel!
Ich frage deshalb weil ein Backrohr und eine Mikrowelle auf den selben Stromkreis sollen.
Mit den Wattzahlen der Geräte kann ich noch nicht dienen, wird erst nachgefragt!
Aber wenn ich von 3500 Watt Backrohr und 1500 Watt Mikrowelle ausgehe ergibt sich aus der Formel A=W/V => 20,84 A=5000W / 240V.
Wenn dies zulässig ist kann das Gerät dabei einen Schaden nehmen?

So möchte mich mal gleich für die Antworten bedanken.

Schöne Grüße aus Österreich
RoGe1965

Kurze Antwort:

Backofen und Mikrowelle sind Geräte mit Schukosteckern.
Steckdosenstromkreise dürfen nur so hich abgesichert werden, wie die Nennbelastbarkeit der Steckdosen ist. Und die ist 16A.

Also NEIN, du darfst auf keinen Fall den Elektriker dazu zwingen, einen 20A Leitungsscghutzschalter einzubauen! Freiwillig wird er es nämlich sowieso nicht machen, der will ja nicht in den Knast.

Moin,

hast Du schon mal gegoogelt? Nach „elektroleitungen absichern“ - da findest Du haufenweise Tabellen mit Kabelquerschnitt, Leitungsart, Verlegeart usw.

Gruss
Laika

Einmal danke an alle Antworten!

Ich habe mich diesbezüglich schon eingelesen,
nach Din VDE 0298 Ausgabe 04/August 2003 bin ich auf eine Verlegeart B1 gekommen und die hat bei 2,5mm² einen Iz von 24 A. Da aber der Schukostecker nur mit 16 Ampere abgesichert werden darf, (was ich nicht wusste) ist das halt alles hinfällig.
Ich schildere mal den Grund der Frage:
Neue Lutz Küche kommt bald, und da ist im Plan eingezeichnet den Geschirrspüler (2400 Watt) einzeln absichern und der Backofen (3680 Watt) sowie die Mikrowelle(1220 Watt) sind auf einer Doppelsteckdoese eingezeichnet.
Nach zweimaliger Nachfrage bei Lutz geht da so in Ordnung, Mikrowelle und Backofen zusammen. Nun meine Befürchtung wenn beides auf Höchstleistung läuft (4900 Watt) und nur mit 16 A abgesichert ist - das mir der Gang zum Sicherungskasten nicht erspart bleibt. Bei einer 20 A Absicherung würde mir das eventuell erspart bleiben, da ja nur kurzzeitig die Höchstbelastungen sein werden.

Wäre es nicht besser wenn ich Geschirrspüler und Mikrowelle (zusammen 3620 Watt) auf einen Kreislauf lege?

mfg aus Österreich
RoGe1965

Hallo,

Ich schildere mal den Grund der Frage:
Neue Lutz Küche kommt bald, und da ist im Plan eingezeichnet
den Geschirrspüler (2400 Watt) einzeln absichern und der
Backofen (3680 Watt) sowie die Mikrowelle(1220 Watt) sind auf
einer Doppelsteckdoese eingezeichnet.

Nach zweimaliger Nachfrage bei Lutz geht da so in Ordnung,
Mikrowelle und Backofen zusammen. Nun meine Befürchtung wenn
beides auf Höchstleistung läuft (4900 Watt) und nur mit 16 A
abgesichert ist - das mir der Gang zum Sicherungskasten nicht
erspart bleibt.

Da sieht man, dass der Planer keine Ahnung von E-Technik hat.

Bei einer 20 A Absicherung würde mir das
eventuell erspart bleiben, da ja nur kurzzeitig die
Höchstbelastungen sein werden.

Praktisch würde es sicherlich auch nur selten vorkommen, dass beide Geräte langfristig auf voller Leistung laufen, aber es ist in jedem Fall unzulässig, Geräte von mehr als 2 kW Nennleistung keinen eigenen Stromkreis zuzugestehen.

Wäre es nicht besser wenn ich Geschirrspüler und Mikrowelle
(zusammen 3620 Watt) auf einen Kreislauf lege?

Das wäre zwar auch nicht wirklich zulässig, aber zumindest das geringere Übel, weil sich keine Komfort-Einbußen im Betrieb ergäben.

MfG aus Deutschland,
Marius

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Hallo!

Wenn in einem Küchenplan eine Doppelsteckdose eingezeichnet ist,muss das aber nicht bedeuten,es ist 1 Stromkreis. Man kann auch Doppelsteckdosen montieren mit 2 Stromkreisen(2 Zuleitungen,2 Sicherungen).

Und man kann nicht Backofen und Mikrowelle zusammen an einem Steckdosenkreis mit 1 x 16 A betreiben!

16 A x 230 V = 3.680 W, das hat ja bereits der Backofen allein.

Rechnerisch(praktisch auch) könnte man GS und Mikrowelle an einem 16 A Stromkreis betreiben.
Ich würde das nicht machen,Du planst doch neu oder ist alles schon verlegt?

Grundregel ist,alles ab 2kW Einzelstromkreis,also alle Haushaltsgroßgeräte eigener Stromkreis.

Was man überlegen kann(ich sehe aber schwarz),2 Mantelleitungen NYM 3x 2,5 mm² in das Leerrohr einziehen. Mit dem Korrekturfaktor von 0,8 für 2 Leitungen in einem Rohr käme man noch gut aus.
Bei 3 x 1,5 mm²(grundsätzlich möglich) reichts wegen der Korrektur nicht für 16 A Sicherung ( für 13 A ja).

Ganz abwegig?
Stärkere Zuleitung im Rohr (4 mm²) und Unterverteilung in Küche ?

MfG
duck313

1 Like

Danke wiederrum für eure schnellen Antworten.

Leider ist schon mehr oder weniger alles verlegt, und für die Mikrowelle müsste ich wieder ca. 8 m aufstemmen famit ich zum Sicherungskasten komme.

Werde mich für das kleiner Übel entscheiden:
Geschirrspüler und Mikro zusammen.

Aber rein theroretisch, wäre es zulässing 2,5mm² Aderkabel im Unterputz verlegt im Schlauch mit 20 A abzusichern, wnn keine Schukosteckdose dazwischen wäre?
Wenn ja, könnte man ja einfach Backofen und Mikrowelle dann direkt an das Kabel anschliesen (Stecker ab, Dose raus, quasi E-Anschluss)?

Wie gesagt das ist rein theroretisch, habe mich für GS und Mikro zusammen entschieden!
Da ich aber Laie bin und mich nur über Internet in die Materie eingelesen habe, würde mich das interessieren.

mfg aus Österreich
RoGe1965

Servus RoGe1965

Da aber der Schukostecker nur mit 16 Ampere abgesichert werden darf, (was ich nicht wusste)…

Das ist zwingend

Neue Lutz Küche kommt bald, und da ist im Plan eingezeichnet den Geschirrspüler (2400 Watt) einzeln absichern und der Backofen (3680 Watt) sowie die Mikrowelle(1220 Watt) sind auf einer Doppelsteckdose eingezeichnet.

Das ist höchst merkwürdig.

Rein theoretisch könntest Du zwar den Backofen und die Mikrowelle über eine 16A-Sicherung laufen lassen, müsstest aber dann darauf achten, dass Du nicht beide Geräte gleichzeitig nutzt.

Wie Dir aber schon aufgefallen ist, würden sich Mikrowelle und Spülmaschine an einer 16A-Absicherung miteinander vertragen.

Dann mach das doch so. Der Herr VDE hat nichts dagegen. Und der Herr OVE wahrscheinlich auch nicht.

Ich nehme an, dass das auch ursprünglich so geplant war und dass sich irgendwer bei der Beschriftung des Plans verhauen hat.

Gruß merimies

1 Like

Aber rein theroretisch, wäre es zulässing 2,5mm² Aderkabel im Unterputz verlegt im Schlauch mit 20 A abzusichern, wnn keine Schukosteckdose dazwischen wäre?

Ja, wenn die Verlegeart der Leitung das zulässt.

Wenn ja, könnte man ja einfach Backofen und Mikrowelle dann direkt an das Kabel anschliesen (Stecker ab, Dose raus, quasi E-Anschluss)?

Nein. Bei einem inneren Fehler des Geräts ist dann vermutlich nicht ausreichend gewährleistet, dass die vorgeschaltete Sicherung rechtzeitig auslöst.

Bernhard

…ums kurz zu machen
Die einzig richtige Lösung ist ein zweiter Stromkreis mit 16A oder eben immer nur eins der beiden Geräte zu betreiben.

Einmal danke an alle Antworten!

Ich habe mich diesbezüglich schon eingelesen,
nach Din VDE 0298 Ausgabe 04/August 2003 bin ich auf eine
Verlegeart B1 gekommen und die hat bei 2,5mm² einen Iz von 24
A. Da aber der Schukostecker nur mit 16 Ampere abgesichert
werden darf, (was ich nicht wusste) ist das halt alles
hinfällig.

Jawoll das.
Sollte man darüber nachdenken, nach der 20A Sicherung jeweils eine 16A Sicherung zu installieren, dann wäre das doppelt unsinnig:

  1. Wer will einen Sicherungskasten im Küchenschrank? Entweder kommt man nicht dran oder man sieht ihn, beides doof.
  2. 16A ist zu 20A nicht „selektiv“, das heißt, dass beim Auslösen auch mal die 20er eher oder gemeinsam mit der 16er kommen kann.

Ich schildere mal den Grund der Frage:
Neue Lutz Küche kommt bald, und da ist im Plan eingezeichnet
den Geschirrspüler (2400 Watt) einzeln absichern und der
Backofen (3680 Watt) sowie die Mikrowelle(1220 Watt) sind auf
einer Doppelsteckdoese eingezeichnet.
Nach zweimaliger Nachfrage bei Lutz geht da so in Ordnung,
Mikrowelle und Backofen zusammen.

Praktisch geht das, aber man plant das nicht so!
Ein 16A „B“ Automat hat einen „kleinen Prüfstrom“ von 18A.
Diesen Strom hält er 1 Stunde!
Er hat einen „großen Prüfstrom“ von 23,2A, wenn dieser Strom fließt, muss er innerhalb einer Stunde auslösen.
Da ist also ne Menge Luft nach oben.
Die MiWe wird aber kaum eine Stunde Volllast haben, auch der Backofen wird kaum die volle Leistung dauerhaft ziehen.
Es ist aber trotzdem nicht erlaubt, denn eine wichtige Bedingung ist nicht erfüllt:
Der Betriebstrom (theoretisch maximal fließender Strom, hier 21,3A) muss kleiner oder gleich der Absicherung sein, diese muss kleiner oder gleich der Leitungsbelastbarkeit sein.

In der Konstellation Backofen + MiWe auf einer 16A Sicherung wird des öfteren mal der 16A Automat mit einem Betriebsstrom größer dem Nennstrom belastet, das ist unzulässig.
(Wenngleich kaum unsicher! Denn du würdest immer noch unterhalb der Maximalbelastbarkeit der Leitung bleiben!)

Wäre es nicht besser wenn ich Geschirrspüler und Mikrowelle
(zusammen 3620 Watt) auf einen Kreislauf lege?

Auf jeden Fall.

Österreich?
Oh je, die haben leider nochmal ganz andere, schärfere (und manchmal absolut nicht nachvollziehbare Vorgaben).
Daher: Meine Einschätzung gilt für D, in AT mag das widerum ganz böse und verboten sein.
Kein Witz - eher ein Trauerspiel.

hi

Die einzig richtige Lösung ist ein zweiter Stromkreis mit 16A
oder eben immer nur eins der beiden Geräte zu betreiben.

warum?

Es waren doch schon genau richtige Antworten da

Schorsch