Zulässige Uhrzeit zur Zwischenablesung Heizung

Liebe Community

Aus gegebene Anlass hätte ich gerne von Euch gewusst, wie es sich mit den zu akzeptierenden Uhrenzeiten zur Zwischenablesung von Heizkosten verhält.

Im konkreten Fall liegt ein Umzug meiner Eltern (70 Jahre) vor. (Ihr habt gerade mit dem Sohn das Vergnügen :wink:). Schon vor Monaten wurde die Firma zur Ablesung informiert, jedoch ohne Erfolg. Nun hat sich heute abend jemand um 19h15 gemeldet und will am kommenden Montag zwischen 19°° und 20°° die Heizungsstände ablesen kommen. Alleine der Anruf zu so später Stunde lässt mich an der Seriosität zweifeln. Nach Aussage des Anrufers der Firma ist zur Ablesung tagsüber keine Zeit und er versteht überhaupt nicht das jemand etwas gegen seine Uhrzeitvorgabe hat.

Nun ist die Frage ob es per Gesetz, oder wie auch immer, ein Zeitfenster gibt, aufgrund der man die oben genannte Uhrzeit zur Ablesung verweigern kann. Es gibt ja zum Beispiel bei anderen Dingen die Vorgabe, das z.B ein Vermieter sich nur zwischen 10°° und 13°° sowie 15°° und 18°° ankündigen darf.

Ich bedanke für schon mal vorab für Eure Mühen

Gruss
Oliver

hi

zumindest in meiner Wohngegend ist dieser Ablese-Job ein 400,- Euro Job , den irgendjemand als Nebenverdienst ausführt .
Der kann gar nicht anderster als das zu diesen Uhrzeiten auszuführen.

Aber eine Frage am Rande :
Ich bin letztens auch ausgezogen und habe den Zähler selbst abgelesen.
Der Vermieter hat den Zählerstand unterschrieben und dann habe ich mich selbst mit dem Energieversorger in verbindung gesetzt und das selbst abgemeldet ohne Nebenberuflichen Zählerableser

gruss

Toni

So ein Ärger aber auch,

als erwerbstätiger würde ich mich über solche Ablesezeiten freuen. Bei mir kommen die immer Mittags und ich muss mir frei nehmen.

Seit wann ist 19 - 20 uhr Spät, eine Unzeit ist das sicherlich nicht.

@Cali ein heizungszähler ist etwas anderes als ein Stromzähler, warum dich der Vermieter abmelden konntest wo du doch mit den energeiversorger einen Vertrag haben solltest ist mir Schleierhaft.