Liebe Community
Aus gegebene Anlass hätte ich gerne von Euch gewusst, wie es sich mit den zu akzeptierenden Uhrenzeiten zur Zwischenablesung von Heizkosten verhält.
Im konkreten Fall liegt ein Umzug meiner Eltern (70 Jahre) vor. (Ihr habt gerade mit dem Sohn das Vergnügen ). Schon vor Monaten wurde die Firma zur Ablesung informiert, jedoch ohne Erfolg. Nun hat sich heute abend jemand um 19h15 gemeldet und will am kommenden Montag zwischen 19°° und 20°° die Heizungsstände ablesen kommen. Alleine der Anruf zu so später Stunde lässt mich an der Seriosität zweifeln. Nach Aussage des Anrufers der Firma ist zur Ablesung tagsüber keine Zeit und er versteht überhaupt nicht das jemand etwas gegen seine Uhrzeitvorgabe hat.
Nun ist die Frage ob es per Gesetz, oder wie auch immer, ein Zeitfenster gibt, aufgrund der man die oben genannte Uhrzeit zur Ablesung verweigern kann. Es gibt ja zum Beispiel bei anderen Dingen die Vorgabe, das z.B ein Vermieter sich nur zwischen 10°° und 13°° sowie 15°° und 18°° ankündigen darf.
Ich bedanke für schon mal vorab für Eure Mühen
Gruss
Oliver