Hallo. Eine Frage zum Jahresurlaub.
Herr A arbeitet schon seit einigen Jahren in einem kleinen Fleischereibetrieb. Die Wochenarbeitszeit beträgt regulär 5 Tage (Mo -Fr, 05.00 Uhr bis 15.00 Uhr)
Auch an Samstagen wird jedoch oft gearbeitet. Diese Stunden werden immer als Überstunden gerechnt und lediglich in Geldeswert (Gutscheine vom Betrieb zum Einkauf von Fleisch-/Wurstwaren) abgegolten.
Herr A muss jedoch wenn er Urlaub machen will auch den Samstag als Urlaubstag mit nehmen. Die reguläre Arbeitszeit sind doch nur 5 Tage, da auch diese nur regulär gezahlt werden.
Wäre so eine Urlaubsregelung zulässig?