Zulässige Urlaubsberechnung?

Hallo. Eine Frage zum Jahresurlaub.

Herr A arbeitet schon seit einigen Jahren in einem kleinen Fleischereibetrieb. Die Wochenarbeitszeit beträgt regulär 5 Tage (Mo -Fr, 05.00 Uhr bis 15.00 Uhr)

Auch an Samstagen wird jedoch oft gearbeitet. Diese Stunden werden immer als Überstunden gerechnt und lediglich in Geldeswert (Gutscheine vom Betrieb zum Einkauf von Fleisch-/Wurstwaren) abgegolten.

Herr A muss jedoch wenn er Urlaub machen will auch den Samstag als Urlaubstag mit nehmen. Die reguläre Arbeitszeit sind doch nur 5 Tage, da auch diese nur regulär gezahlt werden.

Wäre so eine Urlaubsregelung zulässig?

Hi!

Wäre so eine Urlaubsregelung zulässig?

Das kommt auf die Grundlage für die Berechnung der Urlaubstage an.
Handelt es sich um Werktage oder Arbeitstage?

Gruß
Guido