zulässige Versicherungen in Nebenkosten

Hallo,

unsere Vermieterin möchte jetzt noch eine Hausrat-, Haftpflicht- und Gebäudeversicherung für ihr Einfamilienhaus abschließen.
Wir haben aber selbst eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Kann sie trotzdem diese Versicherung abschließen und von uns die Gebühren in Form von Nebenkosten verlangen?

Vielen Dank für die Beantwortung.

Sandra

Hallo Sandra,

grundsätzlich kann man als Vermieter die Kosten der (Grundbesitzer)-Haftpflicht sowie der Gebäudeversicherungen auf den oder die Mieter umlegen.
Dies sollte aber im Mietvertrag geregelt sein.
Wurde bereits eine Nebenkostenabrechnung ohne diese Versicherungen erstellt dürfte es für den Vermieter schwierig werden diese Kosten umzulegen.
Eine Hausratsversicherung kann der Vermieter nicht umlegen, wird ja für den eigenen Hausrat abgeschlossen.
Evtl. kann man aber im Mietvertrag zum Abschluss einer Hausratsversicherung verpflichtet werden. (weiß es nicht 100%ig, Privathaftpflicht kann man auf alle Fälle verlangen)

Wenn also im Mietvertrag nichts darüber drinsteht würde ich das evtl.erstmal ablehnen mit der Begründung dass dies vertraglich nicht vereinbart wurde.

Gruß
David

Hallo aus Bernburg,

natürlich kann jeder solche Versicherungen abschließen. Ob das Geld dann jemand anders übernimmt ist fraglich. Eine Rechtsgrundlage die Versicherungskosten anderer Personen zu übernehmen gibt es eigentlich nicht. Es sei denn sie sind unterhaltspflichtig oder betreuen eine Person mit Prokura und sind handlungsverpflichtet.

Die Gebäudeversicherung wird anteilmäßig umgelegt wenn dies im Mietvertrag so geregelt wurde. Hausrat geht nur für Wohnungen und sind von jedem mieter seperat abzuschließen.

LG aus Bernburg

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!.

Hallo Sandra, die Gebäudehaftpflicht und eine Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden ist Umlagefähig. Eine Hausratversicherung kann sie natürlich nur für ihre selbstbewohnte Wohnung abschließen und die ist dann auch nicht Umlagefähig.

Wenn die Nebenkostenabrechnung kommt, solltest Du diese vom Mieterverein prüfen lassen.

LG Andreas Karthan

Hallo,

unsere Vermieterin möchte jetzt noch eine Hausrat-,
Haftpflicht- und Gebäudeversicherung für ihr Einfamilienhaus
abschließen.

Wir haben aber selbst eine Hausrat- und
Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Hallo Sandra,
eure Vermieterin kann nur die Kosten für die Gebäudeversicherung auf die Nebenkosten umlegen die anderen Kosten muss sie allein tragen!!!Lasse Dir bitte den Nachweis vorlegen was die Summe für die Gebäudeversicherung ist .Z.B. ist da die Feuerversicherung drin Hhausrat und Hafrtpflicht mit Sicherheit nicht.Aber erfrage bitte genau nochmal bei dem Verbraucherschutz

LG Angela

Kann sie trotzdem diese Versicherung abschließen und von uns
die Gebühren in Form von Nebenkosten verlangen?

Vielen Dank für die Beantwortung.

Sandra

Hallo

Wir haben aber selbst eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Um was für eine Haftpflichversicherung handelt es sich denn, die der Vermieter abschließen will? Wenn sie sich auf Schäden bezieht, die vom Haus ausgehen, dann darf er sie wohl umlegen. Also, wenn ein Ziegel oben vom Dach auf ein Auto fällt, oder sowas. - So eine Versicherung habt ihr ja bestimmt nicht.

Eine Hausratsversicherung, das verstehe ich nicht. Was will der Vermieter damit denn versichern? Bei einer Hausratsversicherung ist doch das versichert, was sich im Haus drin befindet, also die Möbel und so. - Hab ich noch nie gehört; ich würde stark bezweifeln, dass ihr das bezahlen müsst. Oder wohnt ihr möbliert?

Hier noch eine Kopie aus einem Artikel zu dem Thema:

"13. Kosten der Sach- und Haftpfichtversicherungskosten

Hierzu gehören ausschließlich Gebäuderversicherungen gegen Feuer, Sturm. Wasserschäden, Glasversicherung und Haftpflichtversicherung bezüglich Gebäude, Aufzug und Öltank.
Unzulässig ist dagegen die Umlage von Kosten für Rechtsschutzversicherung des Vermieters und eine Mietausfall- oder Reparaturkostenversicherung! "

Viele Grüße

Grundsätzlich gehören diese Versicherungen zu den umlagefähigen Nebenkosten. Aber nur dann, wenn im Mietvertrag vereinbart. Die Vereinbarung ist aber schon dann gegeben, wenn der Mietvertrag vorsieht, dass Betriebskosten nach der BetrKV zu zahlen sind.

Sie sollten sich aber den Umfang dieser Versicherungen noch einmal erklären lassen (Police!), denn Ihr Vermieter wird wohl keine Versicherung für Ihren Hausrat abschließen können/wollen. Und die Haushaftpflicht ist nicht vergleichbar mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung.

Hallo,

die Art der Nebenkosten ist normalerweise im Mietvertag festgelegt. Dazu gehören auch Gebäude- und Haftpflichtversicherungen. Wenn diese also nicht im Mietvertrag verankert sind, und du selbst solche Versicherungen schon abgeschlossen hast, besteht für dich keine Zahlungspflicht.
Um da Ärger zu vermeiden, würde ich aber nochmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und eine Regelung finden, die für beide Seiten annehmbar ist.
Hoffe, habe damit etwas geholfen
LG
Sabine Kruse

Hallo Sandra

meiner Meinung nach kann der Vermieter nur die Gebäudeversicherung umlegen, Hausrat und Haftpflicht sind Sache des Vermieters.

Mfg

hallo samdra,
bin kein mietexperte. aber rein logisch gedacht, kann sie die kosten euch nicht auflasten, wenn ihr schon eine eigene versicherung hat. sie kann euch ja keine versicherungsgesellschaft vorschreiben. wenn sie eine abschließt, ist das ihr problem, nicht euers. logisch ist halt nur, dass ihr zum einzug eine entsprechende versicherungsabdeckung habt und die könnt ihr ja auch ggf. nachweisen. alles andere dürfte euch nicht interessieren. man sollte sie evtl. mal nach dem grund fragen, warum sie das machen will.

gruß schnueffel

Hallo Sandra,
bin kein Experte.
Denke aber mal Haftpflicht für das Grundstück und natürlich die Gebäuteversicherung sind o.K.
Bei der Hausrat würde ich die Vermieterin fragen, was damit versichert wird (Kinderwagen; Fahräder usw. die im Haus abgestellt sind).
Grüße Knorbel

unsere Vermieterin möchte jetzt noch eine Hausrat-,
Haftpflicht- und Gebäudeversicherung für ihr Einfamilienhaus
abschließen.

Anbei ein Link zu der Betriebskostenverordnung:

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

Eine Hausratversicherung ist somit nicht umlagefähig.

Jedoch immer erst im Mietvertrag nachlesen, welche Kosten für die Umlage vereinbart worden sind.

Hallo Sandra,

also Antworten zu Deiner Anfrage kannst Du ohne Probleme selbst ergoogeln. Da gibt es Seiten, wo die rechtmäßigen Nebenkosten aufgeführt sind.

Gruß Ina-w

Eine Gebäudeversicherun gehört zu den umlagefähigen Umlagen. Insofern kann diese auf die Mieter umgelegt werden.
Eine Haushaftpflicht gehört auch zu den umlagefähigen Umlagen. Diese muss sich jedoch auf das Haus beziehen, nicht auf eine private Haftpflicht des Eigentümers.
Wenn also jemand auf der Treppe zu Ihrem von Ihnen bewohnten Haus fällt, weil z. B. eine Fliese lose ist, muss die Haushaftpflicht aufkommen.
Eine Hausratversicherung ist einzig und allein Ihre Sache und nicht Sache des Vermieters.
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben, dürfte es sich um eine Privathaftpflicht handeln. Das heisst, dass evtl. von Ihnen verursachte Schäden anderen gegenüber ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüße
Ulla

Hallo, da kann ich dir leider nicht helfen. Meiner Meinung nach bringt euch aber die Hausratversicherung der Vermieterin nichts weil es ja euer Hausrat ist…

Grüße Spykidsgirl

Hallo,
er kann eine Gebäudeversicherung abschließen. Bei der Haftpflicht ist es so; es kann ja ihnen auch ein Schaden durch einen Fehler im / am Haus entstehen. Die Versicherung hat aber er selbst zu tragen.
MfG

Hallo,

unsere Vermieterin möchte jetzt noch eine Hausrat-,
Haftpflicht- und Gebäudeversicherung für ihr Einfamilienhaus
abschließen.

Wir haben aber selbst eine Hausrat- und
Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Kann sie trotzdem diese Versicherung abschließen und von uns
die Gebühren in Form von Nebenkosten verlangen?