Zulässige Werbung

Hallo,

der Fall ist wie folgt:

Studentin will sich Studium teilweise durch „Jobben“ finanzieren. Sie hat vor Nachhilfe und Sprachunterricht zu geben. Deshalb hat sie sich überlegt Flyer zu drucken.

Nur, wo darf sie diese Flyer verteilen oder auslegen? Darf sie sich z.B. vor eine Schule stellen und dort an Schüler Flyer verteilen? Oder wie sieht es in der Fußgängerzone aus? Benötigt man eine Genehmigung vom Ordnungsamt, wenn man in der Öffentlichkeit Flyer verteilen möchte?

Wie könnte die Studentin noch (außer mit Flyern) kostengünstig für ihren Nachhilfeservice werben? Alle zulässigen Ideen sind sehr willkommen.

Hallo,

für öffentliches Flyer Verteilen braucht man m.W. eine Genehmigung vom Ordnungsamt, da würde ich mal nachfragen.

Möglich ist auch eine Postwurfsendung in Wohngebieten mit vielen Kindern in der passenden Altersgruppe.

Viel Erfolg,
oh.

Hi,

Wie könnte die Studentin noch (außer mit Flyern) kostengünstig
für ihren Nachhilfeservice werben? Alle zulässigen Ideen sind
sehr willkommen.

Ich würde vorschlagen, die Flyer an schwarzen Brettern in Supermärkten auszuhängen (da werden dann auch die Muttis erfasst) bzw. in von Schülern frequentierten Szenecafés. Auf Anfrage werden dort Aushänge meistens erlaubt.

Gruß,

Anja