zulässiger Lärm durch Heizung in Mietwohnung

Hallo,
wir wohnen im EG eines Neubaues (vor 2 Jahren gebaut). Schräg unter unserer Wohnung befindet sich im Keller eine Wärmepumpe. Kurz vor Weihnachten 2010 wurde die Wärmepumpe repariert. Seither ist diese viel lauter. Unser Vermieter (Städtische Wohnbaugesellschaft) hat auf unsere Beschwerde hin einen Gutachter geschickt.

Im Gutachten steht:
„Am Aufstellungsort liegen die Werte von 57,5 dB A entsprechen den Forderungen.
Die Wärmepumpe ist deshalb bezüglich der Schallemission mangelfrei.
Auch die Werte in der Mietwohnung liegen mit 39,5 dB A innerhalb der gesetzlich geforderten Werten der ‚BISCHG L‘ von 45 dBA.
Die Wärmepumpe ist deshalb bezüglich des Lärmes mangelfrei“

Bei eine Internetrecherche fand ich eine EU Richtlinie dort steht wohl "L night 45dBA. Andere Artikel sprechen aber von wesentlich niedrigeren Werten in der Zeit von 22:00 bis 6:00.

Muss ich diese Stellungnahme unseres Vermieters akzeptieren?

Danke im Voraus ! Joerg

Hallo aus Hamburg!

Kurz vor Weihnachten 2010 wurde die Wärmepumpe repariert.

Seither ist diese viel lauter.

Ich würde versuchen den Raum mit einem Fachmann zu besichtigen. Vielleicht vibriert da etwas? Eine Halterung nicht wieder richtig montiert?

Im Gutachten steht:
Die Wärmepumpe ist deshalb bezüglich der Schallemission
mangelfrei.
Auch die Werte in der Mietwohnung liegen mit 39,5 dB A
innerhalb der gesetzlich geforderten Werten der ‚BISCHG L‘ von
45 dBA.

Da kann doch bestimmt der örtliche Mieterverein helfen(!)?
Viel Glück!!!

hallo Dino81,
vielen Dank für Deinen Rat.
Die Wärmepumpe ist von einem Gutachter begutachtet worden.
Der gemessene Wert von 39,5 dBA in unserer Wohnung stimmt sicher auch.
Aber muss ich die nächtliche Obergrenze von 45 dBA akzeptieren oder liegt die nächtliche Obergrenze für Heizungslärm doch unter 39,5 dBA ?
Gruss Joerg

Hallo Joerg !

Ich kenne die Vorschriften auch nicht im einzelnen.
Das ist ein kompliziertes und sehr umfangreiches Regelwerk.

In der DIN 4109,T. 3 (unter Umständen veraltet !) werden für Haustechnische Anlagen niedrige Werte genannt,die in der „Schlafenszeit“ noch abgesenkt werden müssten.

Schallpegel in Wohn- und Schlafräumen 35 dB(A) in der Zeit von 6 bis 22 Uhr, danach 22 bis 6 Uhr nur noch 30 dB(A).

Bei Lüftungsanlagen im Dauerbetrieb durchgängig 35 dB(A) in Wohn-und Schlafräumen.

Hier solltest Du noch einmal beim Vermieter nachfragen,evtl. Dich auch extern beraten lassen.

MfG
duck313

hallo duck313,
vielen Dank für die Info und den Ratschlag. Ich werde noch einige Tage abwarten und noch eigene Recherchen machen. Dann wende ich mich wieder an den Vermieter. Das Mietsverhältnis ist sehr gut.
Gruss Joerg