Hallo,
wir wohnen im EG eines Neubaues (vor 2 Jahren gebaut). Schräg unter unserer Wohnung befindet sich im Keller eine Wärmepumpe. Kurz vor Weihnachten 2010 wurde die Wärmepumpe repariert. Seither ist diese viel lauter. Unser Vermieter (Städtische Wohnbaugesellschaft) hat auf unsere Beschwerde hin einen Gutachter geschickt.
Im Gutachten steht:
„Am Aufstellungsort liegen die Werte von 57,5 dB A entsprechen den Forderungen.
Die Wärmepumpe ist deshalb bezüglich der Schallemission mangelfrei.
Auch die Werte in der Mietwohnung liegen mit 39,5 dB A innerhalb der gesetzlich geforderten Werten der ‚BISCHG L‘ von 45 dBA.
Die Wärmepumpe ist deshalb bezüglich des Lärmes mangelfrei“
Bei eine Internetrecherche fand ich eine EU Richtlinie dort steht wohl "L night 45dBA. Andere Artikel sprechen aber von wesentlich niedrigeren Werten in der Zeit von 22:00 bis 6:00.
Muss ich diese Stellungnahme unseres Vermieters akzeptieren?
Danke im Voraus ! Joerg