Hallo an alle,
gibt es Richtlinien zur Zulässigkeit der Aussenbeschallung von Strassencafes?
Ist es beispielsweise zulässig, in einer reinen Wohngegend Lautsprecher an der Fassade anzubringen und damit den Vorplatz eines Lokals mit Publikumsverkehr mit lauter Musik bis spät abends zu versorgen?
Wenn es zulässig ist, gibt es dabei Grenzen, die eingehalten werden müssen (Zeitdauer, Lautstärke)?
Danke für Eure Hilfe und für Tipps.
Hallo,
ich würde mich an das örtliche Ordnungsamt wenden. Die können die Fragen beantworten und die dazu passenden § nennen.
Gruß Sunny
Hallo
Angesichts der Grenzwerte der TA Lärm für reine Wohngebiete von tagsüber 50 und nachts 35 db halte ich es für fragwürdig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zu…
Allerdings habe ich Zweifel, ob es sich wirklich um ein „reines Wohngebiet“ handelt, denn das ist ein im BauGB genau umrissener Begriff. Solche Gaststätten wie beschrieben wären dort ohnehin nicht gestattet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebiet#Reines_Wohng…
Auskunft darüber kann der Bauleitplan der Gemeinde geben.
Evtl. auch mal im Nachbarrechtsgesetz nachsehen und im Bundesimmissionsschutzrecht. (Schließlich handelt es sich bei der Gaststätte um eine nach Anlage zur 4. BImSchV nicht genehmigungspflichtige Betriebsanlage und bei der Musik somit um eine nach § 22 I (1) BImSchG vermeidbare Geräuschemission, und zwar unabhängig von ihrer Lautstärke.)
In Summe würde ich eher beim Umwelt- als beim Ordnungsamt vorstellig werden.
Gruß
smalbop