Zulässigkeit der Heizung

In unserer Wohnung ist eine Gastherme,die 2 Wohnungen
versorgt,wenn der obere Mieder Badewasser einlaufen lässt,oder duscht,ist bei uns die Heizung kalt,ich möchte wissen,ist die Heizung für 2 Wohnungen zulässig
mir wurde von eimem Bekanten gesagt,sie sei nicht zulässig weil sie einen Wärmepuffer haben müste

Josef Klostermeier

Hallo Herr Klostermeier.

Gasthermen können entweder Warmwasser bereiten oder heizen. (Warmwasser-Vorrang).
Da ein Haus (Wohnung) thermisch träge reagiert (sie kühlt nicht so schnell aus) ist es zumutbar, dass die Heizung beim Warmwasserzapfen nicht heizt, weil der Vorrang max. eine 3/4 Stunde dauert.
Bei Wärmepumpenheizungen z.B. wird vom Elektrizitätswerk sogar eine Stunde „Sperrzeit“ vorgeschrieben, in der nicht geheizt werden kann.

Gruß
E. Pfeifer

Warum sollte das nicht zulässig sein.

Unsere Heizung versorgt 70 Wohnungen.

Es kann sein, dass die Brauchwassererwärmung vorrang hat. Auch nichts ungewöhnliches.

Wenn es zu Einbussen in der Wohnqualität kommt mit dem Vermieter darüber sprechen.

Wenn die Qualitätseinbussen deutliche sind, eventuell an Mietminderung denken. Jedoch vorher beraten lassen.

Oder Wohnung wechseln.

MfG
uwe

Sehr geehrter Herr Klostermeier,
möglicherweise bewohnen Sie bzw. der andere Mieter eine „Einliegerwohnung“ da sind die Bestimmungen etwas eingeschränkt.

Die Warmwasserversorgung ist auf Vorrang geschaltet damit die Heizleistung voll zur Warmwassererzeugung zur Verfügung steht. Heizen und WW gleichzeitig schafft das Gerät nicht.

Die Bundesimmissionsschutzverordnung Heizung (BImSchV)gibt Ihnen eventuell weitere Informationen.
Bei Ihrem Gaswerk bekommen Sie sicher nähere Auskünfte. dort muß die Anlage genehmigt worden sein.

Heizung und Warmwasser muß sich bei Sammelheizungen einzeln zählen und abrechnen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Heizungsexperte