Sehr geehrter Herr Klostermeier,
möglicherweise bewohnen Sie bzw. der andere Mieter eine „Einliegerwohnung“ da sind die Bestimmungen etwas eingeschränkt.
Die Warmwasserversorgung ist auf Vorrang geschaltet damit die Heizleistung voll zur Warmwassererzeugung zur Verfügung steht. Heizen und WW gleichzeitig schafft das Gerät nicht.
Die Bundesimmissionsschutzverordnung Heizung (BImSchV)gibt Ihnen eventuell weitere Informationen.
Bei Ihrem Gaswerk bekommen Sie sicher nähere Auskünfte. dort muß die Anlage genehmigt worden sein.
Heizung und Warmwasser muß sich bei Sammelheizungen einzeln zählen und abrechnen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Heizungsexperte