ich würde gerne das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit von heimlichen Vaterschaftstests besser verstehen. Die höhere Gewichtung der informationellen Selbstbestimmung des Kindes gegenüber dem Recht des Vaters, die Abstammung zu klären, ist nachvollziehbar und entspricht auch meinem Rechtsempfinden. Damit sind heimliche Vaterschaftstests bei volljährigen Kindern klar unzulässig, da diese natürlich einer Untersuchung ihrer Gene zustimmen müssen. Soweit so klar.
Bei minderjährigen Kindern - insbesonderen kleinen Kindern - verstehe ich die Zustimmungspflicht des gesetzlichen Vertreters des Kindes nicht. Ist der Vater nicht einer der beiden gesetzlichen Vertreter ? Oder betrifft das Urteil nur Fälle, in denen das Sorgerecht bereits bei einer vorangegangenen Scheidung allein der Mutter übertragen wurde ? Dann wäre für mich wieder alles klar, da dann allein die Mutter die Rechte des Kindes wahrnehmen kann. Aber zumindest in der Berichterstattung in den Medien konnte ich eine Einschränkung auf solche Fälle nirgends finden.
Ansonsten verstehe ich nicht, warum der Vater als gesetzlicher Vertreter des Kindes nicht die Zustimmung des Kindes zu einem Vaterschaftstest geben kann. Er kann ja auch sonst die Rechte des Kindes alleine vollständig vertreten. Er könnte die Zustimmung zu jeder die Rechte des Kindes berührenden medizinische Untersuchung geben - einschließlich schweren Operationen und Gentests, die zur Diagnose einer Erkrankung dienen. Warum dann keine Gentests, die zur Feststellung der Vaterschaft dienen ? Warum sollte ausgerechnet dafür die Zustimmung der Mutter erforderlich sein ? Das würde ich nur verstehen, wenn mit Rechten der Mutter argumentiert würde, was ja nicht der Fall ist - und was wohl auch zwecklos wäre, da die Rechte des zweifelnden Vaters hier wohl höher zu werten wären als eventuelle Rechte der Mutter, falls überhaupt ein Recht der Mutter mit dem Test verletzt wird.
Danke schon mal für Eure Antworten !
Panther
P.S. Das ganze übrigens aus reiner fallunabhängiger Neugier - ich bin nicht mal Vater und es behauptet auch niemand, dass ich einer wäre
ich lasse mich hier gerne von im Familienrecht besser Kundigen verbessern. Meines Wissens ist sind aber die Eltern entweder nur gemeinsam vertretungsbrechtigt oder, wenn diese nicht verheiratet sind, ist die Mutter allein vertretungsberechtigt. In beiden Fällen kann der Vater also nicht allein wirksam das Kind in dieser Angelegenheit vertreten.
Gruß
Dea
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Meines Wissens ist sind aber die Eltern entweder
nur gemeinsam vertretungsbrechtigt oder, wenn diese nicht
verheiratet sind, ist die Mutter allein vertretungsberechtigt.
Das waere allerdings eine Erklaerung, die das Urteil fuer mich verstaendlich machen wuerde. Ich kann mich jedoch aus meiner Zeit als Kind an viele Vorgaenge erinnern, die die Zustimmung (Unterschrift) EINES gesetzlichen Vertreters erfordert haben. Das waren Vorgaenge im Bereich Schule und medizinischen Untersuchungen / Behandlungen. In der Regel hat dort meine Mutter alleine unterschrieben. Meine Eltern sind und waren verheiratet. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, bei dem die Zustimmung beider Vertreter erforderlich war. Daher ging ich bislang davon aus, dass beide gesetzlichen Vertreter jeweils einzeln das Kind vertreten duerfen. Aber vielleicht liegt ja genau darin mein Irrtum.
Sorry fuer die Umlaute - bin jetzt an einem Computer mit US-Tastatur …
Die höhere Gewichtung der
informationellen Selbstbestimmung des Kindes
ich halte es sowieso für einen Witz, in diesem Zusammenhang vom informationellen Selbstbestimmung des Kindes zu sprechen, da das Kind nicht selbst entscheiden kann, ob es die Wahrheit über seine Abstammung erfährt oder nicht. Wenn die Mutter dem Kind gegenüber nicht ehrlich ist und ihm sagt, wo es herkommt, lebt das Kind mit dieser Lüge.
Es gibt viele Erwachsene, die irgendwann erfahren, dass sie nicht bei ihrem leiblichen Vater aufgewachsen sind und dann verzweifelt ihren Vater suchen.
ich lasse mich hier gerne von im Familienrecht besser Kundigen
verbessern. Meines Wissens ist sind aber die Eltern entweder
nur gemeinsam vertretungsbrechtigt oder, wenn diese nicht
verheiratet sind, ist die Mutter allein vertretungsberechtigt.
In beiden Fällen kann der Vater also nicht allein wirksam das
Kind in dieser Angelegenheit vertreten.
das heißt also im klartext, dass man als vater mit dem kind nix unternehmen kann!?
Seltsam, ich sehe hier jeden tag unzählige väter, die ihre kinder auch allein zum arzt begleiten dürfen. Muss ich nun die polizei verständigen???
LG Alex, für den das alles die farce einer überemanzipierten justizministerin ist…
das heißt also im klartext, dass man als vater mit dem kind
nix unternehmen kann!?
Warum?
Seltsam, ich sehe hier jeden tag unzählige väter, die ihre
kinder auch allein zum arzt begleiten dürfen.
Ein Elternteil vertritt hier entweder das andere mit (was der Regelfall sein dürfte), bei dringenden Angelegenheiten ist jeder allein vertretungsberechtigt.
Die Vertretung des anderen Elternteils kann natürlich im Nachhinhein überprüft werden. Hinsichtlich eines Vaterschaftstests kann hier recht schnell dargelegt werden, dass eine Bevollmächtigung der Mutter, sie in dieser Angelegenheit zu vertreten nicht vorlag.
LG Alex, für den das alles die farce einer überemanzipierten
justizministerin ist…
Wie kommst Du darauf. Das Urteil wurde nicht von ihr, sondern vom BGH gesprochen, und die Rechtsgrundsätze, auf denen dieses Urteil beruht, sind deutlich älter als die Ministerin wohl selbst. Sie hat hiermit ganz sicher nichts zu tun.