zulässigkeit offene Deckenhaken

hallo zusammen

mir geht es um die arbeitsschutztechnische sicht zu offenen deckenhaken

folgende problematik
mit drahtseil abgependelte deckenleuchte über offenen haken

meines erachtens ist eine abhängung ohne sicherung (geschlossener haken oder sperrvorrichtung gegen rausfallen)nicht zulässig
habe schon etwas recherchiert bin aber immer irgendwie bei krane gelandet konnte keine klare definition DIN VDE UVV BG o.ä. finden

vielleicht hat ja jemand was parat

vielen dank

Hallo!

Ich habe da auch keine Info,ob oder ab wann man da etwas besonderes beachten muss.
Aber haushaltsübliche Pendelleuchten,die über die zugentlastete Leitung oder zusätzlich über Seil/Kette abgehängt sind sind so leicht bzw. werden betriebsbedingt nicht so belastet,das sie aus dem Haken gelangen können.

Es gibt den bekannten Wert von 5 kg,den der Deckenhaken immer aushalten muss,wenn nichts anderes bestimmt ist (bei schwererer Leuchte).

Das ein offener Haken irgendwann überlastet ist und seinen halbrunden Hakenteil aufbiegt ist klar,das muss man sowieso berücksichtigen bei der Auswahl.
Und das man schwere Industrieleuchten anders sichern muss,ist m.E. auch klar und einsichtig. Das liegt dann allein am Gewicht und der rauen Umgebung,bei der man auch mit Anschlagen an die Leuchte denken muss.

Bei den Sicherheitsvorschriften zu Kränen und Hebezeug geht es um ganz andere Lasten und Gefahren. Da muss man damit rechnen,das sich Lasten verschieben,pendeln,es gibt Windeinfluss usw… Da wäre ein offener Haken ohne Sicherungsfeder eben riskant.

mfG
duck313