Zulässigkeit Straßenfest / Straßenmalerei

Ich suche Angaben zur Zulässigkeit bzw. notwendigen Genehmigungen für die einmalige Veranstaltung eines kleineren Straßenfestes anlässlich eines Firmenjubiläums. Ich hatte dabei insbesondere an einen Straßenmaler gedacht, der vor dem Ladengeschäft in der Innenstadt ein Bodenbild mit Kreide malen soll. Welche Schritte sind zu unternehmen?

eGruß
Knut

Hi Knut,

diese Veranstaltung mußt du beim zuständigen Ordnungsamt deiner Gemeinde anmelden und eine Genehmigung beantragen. In dieser Genehmigung, falls sie erteilt wird, werden die Voraussetzungen aufgelistet (z.B. Straßenabsperrung, Festlegung eines zeitlichen Rahmens, Bestuhlung, Schankkonzession usw.).

Gruß,
Francesco

Hi Francesco,

Danke für deine schnelle Antwort.
Aber wie machen das denn die Jungs/Mädels, die tagsüber in den Fußgängerzonen sitzen und musizieren oder mit Kreide Bodenbilder malen? Müssen die jedes Mal eine Genehmigung haben, gibt’s dafür eine allgemeine Genehmigung - oder agieren alle „schwarz“???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Knut,

es ist tatsächlich so. Um in einer Fußgängerzone musizieren zu dürfen, beantragen die Musikanten beim Ordnungsamt eine Genehmigung und erhalten einen für einen Tag gültigen Erlaubnisschein.
Es gibt allerdings auch schwarze Schafe. Die erkennst du daran, dass sie ganz schnell ihre Instrumente einpacken und verschwinden, wenn sich Fußstreifen nähern.

Gruß,
Francesco