Zulässigkeit von Vertragsklauseln bei Suchmaschinenoptimierung:
Hallo, ich hoffe meine Frage ist richtig hier :
Nehmen wir einmal an, man schließt einen 6-Monatsvertrag mit einer Suchmaschinenoptimierungsfirma ab, welche in Ihrem Angebot damit wirbt, die Website des Auftraggebers für einen vorab bestimmten Suchbegriff auf die ersten 3 Plätze im Google-Such-Index zu bringen. Während der gesamten Laufzeit des Vertrages würden keine Rechnungen verschickt werden und der Kunde erhält ca. 4- 6 Tage vor dem ersten Kündigungstermin alle Rechnungen für die ersten 5 Monate auf einmal.
Müsste der Kunde in diesem Falle die erhalten Rechnungen bezahlen, obwohl das Ziel (die ersten drei Plätze auf Google – angenommen die Seite ist immer noch auf Platz 50 –60) nicht erreicht wurde?
Ist es legal und rechtskräftig, dass der Anbieter in seinen AGB eine Klausel hat, dass wenn das Ziel nicht erreicht wird, trotzdem bezahlt werden muss? Dann könnte der Anbieter ja theoretisch gar nichts machen und später dafür Geld einfordern …??
Angenommen der Kunde würde die Rechnungen vorerst nicht bezahlen. Welche Konsequenzen (Kosten) drohen dann dem Auftraggeber (Kunden)?
Besten Dank fürs Durchlesen und Ihre/Eure Antworten
Viele Grüße
Stefan
Müsste der Kunde in diesem Falle die erhalten Rechnungen
bezahlen, obwohl das Ziel (die ersten drei Plätze auf Google –
angenommen die Seite ist immer noch auf Platz 50 –60) nicht
erreicht wurde?
Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. Wenn wirklich verienbart wurde, dass die Seite unter den Top 3 rangieren muss, dann nicht.
Ist es legal und rechtskräftig, dass der Anbieter in seinen
AGB eine Klausel hat, dass wenn das Ziel nicht erreicht wird,
trotzdem bezahlt werden muss?
Das kommt drauf an. Die Klausel könnte überraschend und unwirksam sein, wenn es sonst immer um eine Art Garantie für das bessere Ranking gibt.
Dann könnte der Anbieter ja
theoretisch gar nichts machen und später dafür Geld einfordern
…??
Nein, es wäre ja dann ein Dienstvertrag geschlossen, und der Anbieter müsste sich zumindest darum bemühen.
Angenommen der Kunde würde die Rechnungen vorerst nicht
bezahlen. Welche Konsequenzen (Kosten) drohen dann dem
Auftraggeber (Kunden)?
Verzugskosten, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten.
Levay
Müsste der Kunde in diesem Falle die erhalten Rechnungen
bezahlen, obwohl das Ziel (die ersten drei Plätze auf Google –
angenommen die Seite ist immer noch auf Platz 50 –60) nicht
erreicht wurde?
Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. Wenn wirklich
verienbart wurde, dass die Seite unter den Top 3 rangieren
muss, dann nicht.
Hallo,
besten Dank für die schnelle Antwort. Wie würde es sich denn verhalten wenn in den AGB stehen würde " …Firma X übernimmt jedoch keine Garantie für das erscheinen der angemeldeten Seite auf exponierten Positionen" im vorherigen Emailverkehr aber vom Anbieter etwas wie „…die Kosten würden sich auf xxx Euro netto/monatl. belaufen. Damit können wir Sie auf die ersten drei Plätze bei Google bringen …“ vermerkt wurde?
Besten Dank fürs Durchlesen und viele Grüsse, Stefan