Zulage abgezogen - Sterbefall

Hallo,
eine Person hat eine Riester-Rente abgeschlossen.
Nun verstirbt die Person vor Erreichen des Rentenalters.
Die bezahlten Beiträge werden zurückerstattet, allerdings wird die Zulage des Staates wieder abgezogen.

Ist das so richtig?

Gruss Sid

Nicht ganz, wenn der Ehepartner das in seinen Vertrag übertragen lässt muss nichts zurückgezahlt werden, sonst allerdings schon.

Gruß
Granini

Nicht ganz, wenn der Ehepartner das in seinen Vertrag
übertragen lässt muss nichts zurückgezahlt werden, sonst
allerdings schon.

Die Person ist weder verheiratet/verpartnert noch hat Person Kinder.

Gruss Sid

Die Person ist weder verheiratet/verpartnert noch hat Personc Kinder.

Dann müssen die Zulagen in der Tat zurückgezahlt werden.

Halla an alle,

man darf aber die Zinsen auf die Zulagen behalten.

Dann müssen die Zulagen in der Tat zurückgezahlt werden.

Gruß,
Andreas

Halla an alle,

man darf aber die Zinsen auf die Zulagen behalten.

und versteuern.

Hallo,

Halla an alle,

man darf aber die Zinsen auf die Zulagen behalten.

und versteuern.

Die Auszahlung der eingezahlten Beiträge einschließlich der Zinsen erfolgt doch in diesem Falle aufgrund einer eingeschlossen Beitragsrückgewährversicherung. Die ist doch eine besondere Art der Todesfallversicherung, so dass insgesamt für die ausgezahlte Summe keine Steuern zu zahlen sind. Oder liege ich da falsch.

Gruß Woko

Hallo Woko,

Ja. Steuerpflicht auf die Differenz Einzahlung/Auszahlung. Bei Tod nach dem 60.Lj. analog K-LV. hälftig.
Gruß Jörg

MOD: Komplettzitat gelöscht

Hallo Jörg,

Ja. Steuerpflicht auf die Differenz Einzahlung/Auszahlung. Bei
Tod nach dem 60.Lj. analog K-LV. hälftig.
Gruß Jörg

Genau diese Vorschrift n. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist meines Erachtens nach nicht anzuwenden, da diese nur für den Erlebensfall bzw. Rückkauf geht. Hier geht es aber um die Auszahlung im Sterbefall und ist wie eine Risiko/Sterbegeldversicherung zu behandeln.

Gruß Woko