Hallo,
eine Person hat eine Riester-Rente abgeschlossen.
Nun verstirbt die Person vor Erreichen des Rentenalters.
Die bezahlten Beiträge werden zurückerstattet, allerdings wird die Zulage des Staates wieder abgezogen.
man darf aber die Zinsen auf die Zulagen behalten.
und versteuern.
Die Auszahlung der eingezahlten Beiträge einschließlich der Zinsen erfolgt doch in diesem Falle aufgrund einer eingeschlossen Beitragsrückgewährversicherung. Die ist doch eine besondere Art der Todesfallversicherung, so dass insgesamt für die ausgezahlte Summe keine Steuern zu zahlen sind. Oder liege ich da falsch.
Ja. Steuerpflicht auf die Differenz Einzahlung/Auszahlung. Bei
Tod nach dem 60.Lj. analog K-LV. hälftig.
Gruß Jörg
Genau diese Vorschrift n. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist meines Erachtens nach nicht anzuwenden, da diese nur für den Erlebensfall bzw. Rückkauf geht. Hier geht es aber um die Auszahlung im Sterbefall und ist wie eine Risiko/Sterbegeldversicherung zu behandeln.