Zulagen durch AG einfach so kürzen ?

Hallo,

Frau X arbeitet als Bürogehilfin.

Im Monat Mai war sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten. Im Juni erst ab der zweiten Arbeitswoche.

Gestern erhielt Frau X die Abrechnungen (übrigens für die Monate Januar - Juni 2008). Mehr durch Zufall, weil sich laut Banküberweisung nichts geändert hatte, sah sie folgende Änderung auf ihrer Abrechnung:

Sie erhält einen Festbezug/Lohn ; Fahrgeld ; Festbezug Netto.

Alles einzelne Posten auf der Abrechnung !

Für Monat Mai erhielt sie 105 € weniger Fahrgeld und der Festbezug Netto reduzierte sich um 72 €.

Für Monat Juni erhielt Frau X 26 € weniger Fahrgeld und der Festbezug war kein Festbezug mehr sonder war nun eine Leistungszulage (genau der gleiche Betrag wie der Festbezug Netto im Monat Mai)

Auf Nachfrage beim AG kam folgendes raus:

Die Reduzierung des Fahrgeldes Monat Mai/Juni ist aufgrund der Krankheitstage. Und warum der Festbezug sich reduzierte und zu einer Leistungszulage wurde konnte keine Aussage getroffen werden. Die AN wurde angewiesen bei der zuständigen Steuerberaterin nachzufragen. Dies tat Frau X, aber die Steuerberaterin konnte keine Auskunft geben da sie erst mit dem AG Rücksprache halten musste ???!!!

Der Dauerauftrag vom AG wurde nicht geändert und Frau X bekam trotzdem für Monat Mai und Juni das „alte Gehalt“. Der AN möchte es nun „zügig“ zurückerstattet bekommen.

Ist es eigentlich rechtens, dass Frau X das Fahrgeld gekürzt wird ? Ist es rechtens das der Festbezug netto reduziert wurde und dann in eine Leistungszulage geändert wurde ?

Müsste der AG nicht Frau X auf die Änderung aufmerksam machen ?

Danke fürs Lesen :smile: Danke für Antworten

Blondschopf100

Hi,

Im Monat Mai war sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten.
Im Juni erst ab der zweiten Arbeitswoche.

Für Monat Mai erhielt sie 105 € weniger Fahrgeld

ich kann der Verwunderung darüber von dir bzw. deiner Frau X. nicht ganz folgen. Fahrgeld ist nach meinem Verständnis eine arbeitgeberseitige Unterstützung für die Kosten der Fahrten zur Arbeit. Wenn ich nicht arbeite, fahre ich nicht zur Arbeit, folglich habe ich diese Kosten nicht. Warum soll der Arbeitgeber sie dann zahlen?

Gruß
Nils

Hi!

Sie erhält einen Festbezug/Lohn ; Fahrgeld ; Festbezug Netto.

Angenommen, es existiert eine Regelung dazu…
wie würde die denn im GENAUEN WORTLAUT formuliert sein?

LG
Guido

Mal mit dem gesunden Menschenverstand argumentiert
Hallo,

Für Monat Mai erhielt sie 105 € weniger Fahrgeld und der
Festbezug Netto reduzierte sich um 72 €.

Fahrgeldreduzierung ist wohl klar, die Kosten sind ja im Mai nicht entstanden.
Festbezug: Wahrscheinlich handelt es sich hier um ein weiteres Entgegenkommen des AG, und diese Kosten sind wahrscheinlich im Mai nicht angefallen.
Schau doch einfach mal in deinen Arbeitsvertrag, bevor wir hier herumrätseln.

Für Monat Juni erhielt Frau X 26 € weniger Fahrgeld

Auch klar. 26 für die eine Woche sind etwa 1/4 von 105 für 4 Wochen. Das ist also konsistent.
Zum Festbezug siehe oben.

Gruss,
TR