Liebes Forum,
nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof brauchen zukünftig im Ausland wohnende Riesterrenten-Sparer keine Zulagen und Steuererleichterungen zurückzahlen. Weiterhin lese ich fast überall im Internet, dass die Zulage an den Erhalt von Kindergeld geknüpft ist.
Meine Frage: Bekommt man also auch weiterhin im Ausland Zulagen zur Riesterrente, solange man Anspruch auf Kindergeld hat, selbst wenn man nicht in Deutschland, sondern im Ausland arbeitet? Das hat ja scheinbar mit Steuererleichterung in Deutschland nichts mehr zu tun, und auch Kindergeld kann man erhalten, wenn man nicht in Deutschland arbeitet.
Viele Grüße,
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