Zulagen zur Riesterrente und Ausland

Liebes Forum,

nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof brauchen zukünftig im Ausland wohnende Riesterrenten-Sparer keine Zulagen und Steuererleichterungen zurückzahlen. Weiterhin lese ich fast überall im Internet, dass die Zulage an den Erhalt von Kindergeld geknüpft ist.

Meine Frage: Bekommt man also auch weiterhin im Ausland Zulagen zur Riesterrente, solange man Anspruch auf Kindergeld hat, selbst wenn man nicht in Deutschland, sondern im Ausland arbeitet? Das hat ja scheinbar mit Steuererleichterung in Deutschland nichts mehr zu tun, und auch Kindergeld kann man erhalten, wenn man nicht in Deutschland arbeitet.

Viele Grüße,
spectral flow

Sorry, hier bringe ich gerade Zulage und Kinderzulage durcheinander. Trotzdem gilt die Frage…

Gruß,
spectral flow

zurückzahlen. Weiterhin lese ich fast überall im Internet,
dass die Zulage an den Erhalt von Kindergeld geknüpft ist.

Die Grundzulage nicht, die Kinderzulage schon.

Meine Frage: Bekommt man also auch weiterhin im Ausland
Zulagen zur Riesterrente, solange man Anspruch auf Kindergeld
hat, selbst wenn man nicht in Deutschland, sondern im Ausland arbeitet?

Entscheidend für die Förderfähigkeit ist, ob man in der Deutschen Rentenversicherung ist. Wenn also der AG RV-Beiträge für den AN in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt ist man förderfähig und erhält Zulage(n).

Das hat ja scheinbar mit Steuererleichterung in Deutschland nichts mehr zu tun,

Stimmt. Die Riesterrente hat nun gar nichts mit Steuererleichterung zu tun, das war auch nicht die Absicht.

Entscheidend für die Förderfähigkeit ist, ob man in der
Deutschen Rentenversicherung ist. Wenn also der AG RV-Beiträge
für den AN in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt ist man
förderfähig und erhält Zulage(n).

Also erhält beispielsweise ein Beamter keine Zulagen?

Viele Grüße,
spectral flow

Also erhält beispielsweise ein Beamter keine Zulagen?

Ursprünglich waren Beamte nicht förderfähig, inzwischen sind sie es aber. Ich war bei meiner Antwort von einem Arbeitnehmer ausgegangen (wegen Ausland).

Hallo,

m.W. ging es bei dem Urteil um die Rentenphase. Bisher war eine Auszahlung ins Ausland förderschädlich, d.h. man musste die Förderung zurückzahlen. (Selbst hätte noch ein Geschäft sein können, weil sich ja auch die Förderung verzinst hat. Das nur am Rande.)

Da nun aber EU immer wie Inland zu behandeln ist, können Mallorcarentner oder ehemalige Gastarbeiter aus EU-Ländern problemlos Riesterrente beziehen, sie muss „nur“ versteuert werden.

@Nordlicht: Ein Steuersparmodell ist sie für Normal- und Gutverdiener trotzdem. Und das war auch so gedacht.

Gruß,
Andreas