Zulagen/Zuschläge

Wie ist die rechtliche Lage bezüglich Zulagen/Zuschläge (Erschwerniszulage, Gefahrenzulage, Schmutzzulage) im Fleischergewerbe in der Steiermark?

Müssen Zulagen gezahlt werden?In welcher Höhe und für welche Tätigkeiten?Müssen sie rückwirkend (z.B. für die letzten 3 Jahre) ausbezahlt werden?

wie ist die Frage gemeint ?  - wenn die Zulagen im Vertrag vereinbart sind, besteht m.E. Rechtsanspruch - Rückwirkend ?  wenn der Vertrag ab diesem Zeitpunkt rechtsgültig ist  - bitte einmal Verträge genau anschauen