Wie ist die rechtliche Lage bezüglich Zulagen/Zuschläge (Erschwerniszulage, Gefahrenzulage, Schmutzzulage) im Fleischergewerbe in der Steiermark?
Müssen Zulagen gezahlt werden?In welcher Höhe und für welche Tätigkeiten?Müssen sie rückwirkend (z.B. für die letzten 3 Jahre) ausbezahlt werden?
wie ist die Frage gemeint ? - wenn die Zulagen im Vertrag vereinbart sind, besteht m.E. Rechtsanspruch - Rückwirkend ? wenn der Vertrag ab diesem Zeitpunkt rechtsgültig ist - bitte einmal Verträge genau anschauen