habe eine private Riester-Rentenversicherung, bin unmittelbar zulageberechtigt mit einem Ehepartner-Vertrag. Meine Frau ist mittelbar zulageberechtigt.
Wenn meine Frau nun einen 400 Euro Job hat, und/oder eine geringfügige Beschäftigung, für die nur der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, ausübt, ist sie dann immer noch mittelbar zulageberechtigt ?
geringfügige Beschäftigung, für die nur der pauschale
Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt
wird, ausübt, ist sie dann immer noch mittelbar zulageberechtigt ?
Ja, aber sie kann auf die RV-Freiheit ihres Jonsverzichten, einige Euros RV-Beiträge zahlen und ist dan unmittelbar zulagenberechtigt. Aber Vorsicht, dadurch ändert sich Dein Beitrag.
Wenn Sie die Sozialversicherung aufstockt (zB um mehr Rente zu bekommen),
ist Sie ummittelbar Zulageberechtigt und muss die 60Euro oder 4% vom Vorjahreseinkommen einzahlen.
Wenn Sie aber nur Geringfügig Beschäftigt ist nicht.
Frag am besten direkt bei der Deutschenrentenversicherung Abteilung Riester nach!