Welche Voraussetzungen sind notwendig, damit man einen -kleineren- Motor am Bodensee zugelassen bekommt?
Bis 5 PS führerscheinfrei, keine Zulassung notwendig - wenn ich da richtig orientiert bin, ist es auf dem Bodensee so wie anderswo auch. Ab 5 PS gibt es allerdings ein eigenes Bodensee-Patent, ähnlich dem Boots-Führerschein binnen, der auf dem Bodensee NICHT gilt. Touristen mit begrenzter Aufenthaltsdauer auf dem Bodensee und im Besitz eines Bootsführerscheins binnen können sich aber vor Ort eine befristete Ausnahmegenehmigung holen, die auch regelmäßig erteilt wird. Weiß der Geier, warum das so ist, vermutlich Gebührenschneiderei.
Sorry, aber die Frage ging nicht nach dem Führerscheinrecht, sondern nach der Zulassung für einen bestimmten Motor!
Ich habe also gesucht und nichts motorspezifisches gefunden. Selbst Google hat da unter „Bodensee+Motor+Zulassung“ nichts großartiges ausgeworfen. In allen Fundstellen geht es immer um das Boot mit Motor.
Welche Boote müssen zugelassen werden?
Alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und Segelboote, die mit einem Motor oder mit Wohn-, Koch- oder sanitärer Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.
Voraussetzung für die Zulassung
Um eine Zulassung zu erhalten, muss das Fahrzeug von einem Sachverständigen untersucht werden. Entspricht das Ergebnis dieser Untersuchung den amtlichen Vorschriften, so kann eine Zulassung erteilt werden. Die Zulassung ist beim Landratsamt zu beantragen, die Vordrucke liegen auf.
Der zugewiesene Sachverständige bestimmt Zeit und Ort der ersten Untersuchung. Der Antragsteller hat das zu untersuchende Fahrzeug an dem bestimmten Ort vorzuführen und die zur Untersuchung erforderliche Hilfe zu leisten. Das Boot muss zur Untersuchung im Wasser liegen! Das Schiff muss in allen Teilen zugänglich sein. Auf Verlangen ist eine Probefahrt zu machen. Die Untersuchung erstreckt sich auf die Tauglichkeit, Betriebssicherheit und Ausrüstung des gesamten Fahrzeuges. Die amtliche Untersuchung findet bei jedem Wetter statt.
Erteilung der Zulassung
Die Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug nach dem Ergebnis der amtlichen Untersuchung den Vorschriften entspricht.Es wird eine Zulassungsurkunde ausgestellt!
Ist die Zulassungsurkunde verlorengegangen oder unbrauchbar geworden, so erteilt die Ausstellungs-behörde auf Antrag eine Zweitausfertigung.
Wenn das zulassungspflichtige Fahrzeug den Besitzer wechselt, ist die Zulassungsurkunde der Aus-stellungsbehörde innerhalb von 2 Wochen zur Umschreibung auf den neuen Bootseigner vorzulegen. Der Antrag auf Umschreibung muss genaue Angaben über den Bootseigner (Name, Anschrift, Geburts-tag und Geburtsort) enthalten und außerdem eine Versicherung, dass an dem Fahrzeug keine wesent-lichen baulichen Änderungen vorgenommen wurden. Zusätzlich ist ein Kaufvertrag vorzulegen! Wenn solche Änderungen eingetreten sind, ist das Boot zur Nachuntersuchung zu melden.
Kennzeichnung der Fahrzeuge
Alle zugelassenen und registrierten Wasserfahrzeuge müssen mit einem von der Behörde zugeteilten Kennzeichen versehen sein, das auf beiden Seiten des Fahrzeuges an gut sichtbarer Stelle anzubringen ist. Die Kennzeichen müssen in gut lesbaren lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern mindestens 8 cm hoch, hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund sein. Amtliche Kennzeichen, die von den zuständigen Behörden oder dem ADAC anderer Wasserstraßen im Bereich der Bodenseeuferstaaten erteilt wurden, werden anerkannt. Die Fahrzeuge erhalten kein besonderes Bodenseekennzeichen.
Die Anerkennung entbindet nicht von der Untersuchung und Zulassungspflicht auf dem Bodensee. Bei der Vorführung des Bootes muss die amtliche Zulassung vorgelegt werden.
Für zulassungspflichtige Boote wird das amtliche Kennzeichen bei der Zulassung erteilt.
Mindestausrüstung der Fahrzeuge
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Ein Paddel, besser zwei Paddel oder Ruder, bei Schiffen über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einem Freibord von mehr als einem Meter kann darauf verzichtet werden.
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Ein Bootshaken, auch bei kleinen Booten und Schlauchbooten (ausziehbar).
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Ein Kompass, kann bei kleinen Booten auch ein Taschenkompass sein.
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Ein Mundsignalhorn (kein Presslufthorn).
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Für jede an Bord befindliche Person eine ohnmachtssichere Rettungsweste mit einem Auftrieb von mindestens 100 N (Feststoffweste oder Automatikweste mit Kragen, keine halbautomatische Weste). Wasserskiwesten und Schwimmhilfen, die den im Wasser Treibenden nicht sicher über Wasser halten, sollten Sie im eigenen Interesse nicht verwenden. Empfehlung: Rettungswesten nach EN CE 395 oder höherwertig.
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Zusätzlich ein Rettungsring oder -kragen , welcher mit einer mindestens 10 m langen schwimm-fähigen Wurfleine versehen sein muss, ebenfalls mit einem Auftrieb von 100 N. Bei Vergnügungs-fahrzeugen von weniger als 30 kW (40 PS) Maschinenleistung und bei Segelbooten ohne festen Ballast ist dies jedoch nicht zwingend notwendig, jedoch empfehlenswert. Bitte diese Wurfleine aus Sicherheitsgründen nicht am Boot befestigen
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Eine Mindestausrüstung an Werkzeug, die der Bootsgröße angepasst sein soll.
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Ein Verbandskasten, könnte für kleine Boote auch aus dem Motorradzubehör kommen.
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Einen Anker, das Gewicht muss der Schiffsgröße angepasst sein.
Bootsgewicht Gewicht des Ankers
bis 700 kg 5 kg
bis 1.000 kg 6 kg
bis 1.300 kg 9 kg
bis 2.000 kg 12 kg
bis 3.500 kg 15 kg
über 3.500 kg 16 - 20 kg
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Eine rote Flagge (Notsignal), mindestens 60 x 60 cm Kantenlänge (Flagge darf keine Zacken haben, da dies der Buchstabe „B“ des Internationalen Flaggenverzeichnisses ist!).
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Eine Notbeleuchtung, als rundumleuchtendes Licht, welches eine Sichtweite von ca. 2 km hat. Dies sind z.B. eine Petroleumleuchte oder eine batteriebetriebene Rundumleuchte, jedoch keine Taschenlampe!
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Eine mechanische Lenzeinrichtung, am besten eine kräftige Handlenzpumpe, die nicht fest installiert sein muss. Fest installierte Pumpen sind aber leichter zu bedienen.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Werner Olderdissen
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Welche Boote müssen zugelassen werden?
Alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und Segelboote, die mit
einem Motor oder mit Wohn-, Koch- oder sanitärer Einrichtung
ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.
Das heisst also Paddelboote sind zulassungsfrei?
Schönen Gruss,
Christof
Alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und Segelboote, die mit
einem Motor oder mit Wohn-, Koch- oder sanitärer Einrichtung
ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.
Das heisst also Paddelboote sind zulassungsfrei?
Ich interpretiere das so, daß wenn das Paddelboot nicht mit einem Motor oder einer Segeleinrichtung ausgerüstet ist und auch keine Wohn-, Koch- oder sanitäre Einrichtung hat, dann sollte es demnach wohl zulassungsfrei sein.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Werner Olderdissen
Ich interpretiere das so, daß wenn das Paddelboot nicht mit
einem Motor oder einer Segeleinrichtung ausgerüstet ist und
auch keine Wohn-, Koch- oder sanitäre Einrichtung hat, dann
sollte es demnach wohl zulassungsfrei sein.
Tausend Dank,
Christof