Guten Tag,
eine kleine Frage mal so zwischendurch:
Welche Eigenschaft muss man erfüllen, um als Person / Partei zugelassen zu werden zur Landttags oder Bundestagswahl?
Meine Frage geht dahin: Gesetz den Fall, ich würde gerne Kanzler werden (König geht ja leider nicht). Kann ich mich prinzipiell als Einzelperson wählen lassen? Muss ich zuvor eine Partei gründen? Was ist Voraussetzung um eine Partei zu gründen? Muss ich im Landtag gewählt sein, um für Bundestag kandidieren zu können? Ab wann gibt´s Fördermittel für Wahlwerbung?
Es kann ja nicht soooo schwierig sein, sonst würden ja nicht kurz vor den Wahlen die „Chaotenpartei“ oder die Bibeltreuen Christen u.ä. im TV auftauchen.
Fragen über Fragen, wer weisses? Kann mich nicht durch tausendseitige Gesetzestexte wühlen, möchte auch nur einen Überblick…
Vielen Dank im Voraus!
Gruss
Zaphod