Hallo,
die Eltern eines Teilnehmers am Begleiteten Fahren mit 17 möchten sich ungefähr gleichzeitig mit dem Erhalt der Prüfbescheinigung ein neues Auto zulassen.
Das Kind wird das Auto mit 18 übernehmen.
Darf das Kind schon JETZT (mit 17) als HALTER des Fahrzeugs eingetragen werden??
Danke schonmal,
Robin