Hallo,
ich habe mir vor geraumer Zeit einen Traktor gekauft. Dieser hat allerdings weder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) noch Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Der Vorbesitzer hatte ihn auch so gekauft und ihn nur auf dem Hof eingesetzt. ER brauchte also nicht zugelassen sein. Ich allerdings muss jetzt auch auf öffentlichen Straßen fahren.
Meine Frage an Euch:
Woher bekomme ich die Papiere für den Traktor bzw. wo muss ich sie beantragen?
Die weitere Zulassung erfolgt ja dann über die Zulassungsstelle und stellt für mich kein Problem dar.
Ich danke Euch für alle Antworten.
MfG
Fefix195
MOD: Tippfehler im Titel zwecks Archivtauglichkeit korrigiert
Hallo,
ich habe das gleiche Problem. Um das zu lösen, muss der Traktor StVZO-mäßig ausgerüstet sein, eine Einzelabnahme ist erforderlich. Ich würde mal mit einer Werkstatt sprechen, die haben die meiste Erfahrung in solchen Sachen. Die Kosten wären (bei mir) mindestens 1000,-- €.
Mir war’s zu teuer.
Gruss
Iru
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Danke schonmal.
An dem Fahrzeug funktioniert eigentlich alles außer der Elektrik und die habe ich vor in der nächsten Zeit selber in Gang zu kriegen. Ich habe nur schonmal gehört, dass man das beantragen muss, und die Behörde schreibt den dann aus, damit sich jemand melden kann, falls das Fahrzeug geklaut sein könnte, weil es ja keine Papiere hat.
MfG
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Hallo,
vor der Zulassungsstelle mal bei Tüv/Dekra/… vorsprechen (eine HU braucht man zur Anmeldung sowieso irgendwann), ob eine Einzelabnahme nötig ist. Wenn einen die Kosten dafür noch nicht abschrecken, können die sicher auch sagen, ob man zuerst zu ihnen oder zuerst zur Zulassungsstelle (dort ist dann u.a. eine eidesstattliche Erklärung http://de.wikipedia.org/wiki/Eidesstattliche_Erkl%C3… fällig, daß die Papiere nicht auffindbar sind) muß.
Cu Rene