Zulassung eines Import-Kfz

Hallo,

ich habe bei einem deutschen Importeur einen PKW gekauft und dabei keinen Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II) erhalten, sondern nur Kaufvertrag/Quittung und CoC-Papier. Wie muss ich nun weiter vorgehen?

Angeblich muss ich mir erst einmal die Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen lassen. Dafür ist eine Vorführung bzw. Identitätsfeststellung erforderlich. Hierfür bräuchte ich extra Nummernschilder mit einer Kurzzeitzulassung. Das wären dann also mindestens 2 Fahrten zur Zulassungsstelle + 2 Sätze Kfz-Kennzeichen + Gebühren für Kurzzeitkennzeichen + Versicherung für Kurzzeitkennzeichen + … Geht das nicht auch einfacher?

Wir immer eine Vorführung verlangt? Gibt es die Möglichkeit, sich zwecks Vorführung ungestempelte Kennzeichen + irgendeine Vorführbescheinigung geben zu lassen und damit dann auf öffentlichen Straßen zur Vorführung zu fahren? Oder kann man die Identität des Fahrzeugs auch anders nachweisen (meinetwegen durch Foto der Fahrgestellnr. oder durch eidesstattliche Erklärung)?

Zuständig ist übrigens die Zulassungsstelle Wiesbaden (WI). Das Fahrzeug steht aber zur Zeit in MTK.

Gruß,
greulix

Hallo,

wenn mit der Zulassung eigentlich alles OK ist und die nur das Auto sehen wollen, dann können die eigentlich einen Vorführschein ausstellen. Damit ist es dann erlaubt, das Auto mit den zukünftigen, „richtigen“ Kennzeichen, aber ohne Plaketten und Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle zu fahren. Allerdings ist das nur erlaubt, wenn das Auto im selben bzw. direkt angrenzendem Zulassungsbezirk steht.

Wenn ein anderer Kreis dazwischen liegt, dann ist das nicht erlaubt! Dann brauchst Du - wie geschrieben - die Kurzzeitkennzeichen. Der Versicherungsbeitrag dafür wird bei vielen Versicherern angerechnet, wenn der Wagen anschließend „richtig“ zugelassen wird. Und die Kennzeichen sowie die amtlichen Gebühren sind deutlich günstiger als bei der „richtigen“ Zulassung.
Vielleicht hast Du aber auch die Möglichkeit, vom Händler die Roten Kennzeichen auszuleihen. Soviel Kundenservice sollte durchaus drin sein. Zumal der Händler scheinbar bei der entsprechenden Zulassungsstelle keine Vorführbefreiung hat. Im eigenen Zulassungsbezirk müssen Händler meist nicht vorführen sondern unterschreiben ein entsprechendes Formular.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

danke für die Antwort. Ich habe mit der Zulassungsstelle telefoniert. Ich brauche Kurzzeitkennzeichen. Einen Vorführschein stellen sie dafür nicht aus. (Würde bei mir aber ohnehin nicht gehen, da das Auto in einem anderen Kreis steht.) Der Händler sitzt an der belgischen Grenze und hat mir das Auto hierher geliefert. Rote Kennzeichen hatte er dafür nicht. Also komme ich wohl nicht um die Kurzzeitkennzeichen herum.

Gruß,
greulix