Zulassung für Schießstand 1500 Joule

Hallo … kann mir jemand erklären, warum der 25 Meter Schießstand eines SV für Kurzwaffen laut Gutachten bis 1500 Joule zugelassen ist und somit das Schießen mit Langwaffen in Kurzwaffenkalibern (z.B. Winchester in .22 lfb oder .38 Spezial) nicht erlaubt ist. Wo ist der Grund der Einschränkung auf Kurzwaffen ? Warum wird nicht nur die maximale Geschoßenergie mit 1500 Joule beschränkt und die Art der Waffe bleibt unberücksichtigt ? Ich denke, es ist der Blende oder dem Geschoßfang doch herzlich egal, aus welcher Waffe ein Projektil abgefeuert wurde … und sogar der BSSB kennt Unterhebeldisziplinen auf 25 Meter Entfernung.

Danke und Gruß
Kai G.

Hallo,

den Grund für die Einschränkung kenne ich nicht. Ich kenne aber auch nicht die Bau- und Sicherheitsvorschriften für Schießstände; habe aber auch Probleme damit, die Logik zu erkennen, die hinter der Entscheidung steht.

Um Klarheit über die Einschränkung zu bekommen, sollte man zunächst mal Widerspruch gegen diese Einschränkung einlegen. Die Begründung hast du schon selbst genannt. Die Genehmigungsbehörde muss dann begründen, warum sie die Langwaffen mit gleicher Mündungsenergie ausklammert.

Gruss

Iru

Hi,

eine Begründung könnte die Form des Geschosses sein.
Ein Beispiel:
Das Projektil einer 7,62mm*51 gibt ihre Energie wesentlich langsamer ab als das einer 9mm*21. Wenn beide Geschosse also die selbe Energiemenge haben dringt das Geschoss der 7,62mm*51 wesentlich tiefer ein.

MFG

Hallo,

so wie ich verstanden habe, soll Kurzwaffenmunition in Langwaffen verschossen werden.
Ein Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung dürfte Klarheit über die Beweggründe der Behörde liefern.
Allerdings meine ich mich zu erinnern, dass die gleiche Munition, wird sie aus Kurz- oder Langwaffen verschossen, bei den Langwaffen eine wesentlich höherer Geschossenergie hervorbringt. Aber es ist lange her, dass ich mich damit beschäftigt habe, ich kann mich da auch irren.

Gruss

Iru

Moin,

Allerdings meine ich mich zu erinnern, dass die gleiche
Munition, wird sie aus Kurz- oder Langwaffen verschossen, bei
den Langwaffen eine wesentlich höherer Geschossenergie
hervorbringt.

damit solltest Du richtig liegen.
Das Projektil wird in Langwaffen länger beschleunigt, das ist auch ein tieferer Sinn eines längeren Laufes.

Gandalf

Hallo … ja, länger Lauf = höhere Geschoßgeschwindigkeit stimmt.
Aber eine .38 Spezial aus einem 45 cm Lauf verschossen kommt NIE auf die Energiewerte einer .44 Magnum aus einem 6" Lauf. Und ist trotzdem nicht zugelassen … ich werde den Vorstand mal auf einen Widerspruch ansprechen.
Gruß Kai G.

Hoi.

Vielleicht hilft dieser Link mit zur Erklärung und man kann dort nochmal nachfragen:

http://www.schiessstandsachverstaendiger.de/sonstige…

Ciao
Garrett

vielen dank für den link. nun bin ich schlauer.
der sv bekommt nur genehmigt, was er auch beantragt.
wenn er nur kurzwaffen beantragt, bekommt er auch nur die genehmigt.
deswegen alles auf den antrag schreiben, was bautechnisch möglich ist und nicht künstlich und im vorauseilenden gehorsam möglich klein halten!
danke für die hilfe, gruß kai g.