Was passiert eigentlich, wenn ich einen gebrauchten Roller kaufe, der auch ncoh zugelassen ist?
Muss ich damit zum TÜV oder so, damit die nochmal Geschwindigkeit überprüfen?
Und wie schriebe ich das Mofa auf meinen Namen um?
Schonmal Vielen Dank für eure Antworten:wink:=D
P.S.:
Könnte ich auch theoretisch einen Roller mit 45er Drossel kaufen und den einfach als 25er zulassen?
Das sollte doch kontrolliert werden? ODer nicht?
Hallo,
Eine Haftpflicht für zulassungsfreie FZG läßt sich bei Übertrag
( z.B. Verkauf ) auch auf den Namen des neuen Halters umschreiben.
( …sogar ein Muss )
Ein 45-er kann auf MoFa gedrosselt werden. Allerdings müßte die
Drosselung von TÜV / Dekra o.ä. abgenommen werden.
Ein genehmigter Drosselsatz mit ABE für den FZG - Typ wird bei fachgerechtem Einbau auch genehmigt.
Allerdings müßte das FZG nach dem Umbau zur Abnahme durch einen zugelassenen technischen Überwachungsverein auf sach / fachgerechte
Montage überprüft werden.
Mal abgesehen von den Kosten eines zugelassenen Drosselsatzes…
lass die Drossel in einer Fachwerkstatt einbauen…
( sind etwa max. 25% des Kaufpreises des Satzes mit Gewährleistung und
problemlos )
Aber die TÜV ( etc… ) Gebühren sind bei der Eintragung genau so festgelegt, wie die Arbeit des Straßenverkehrsamtes.
Mit dem gültigen Prüfergebnis + FZG - Papiere müßte danach zum
Straßenverkehrsamt gegangen werden.
( Aber das müßte bei fachgerechter Drosselung ohnehin schriftlich im Übergabeprotokoll erwähnt sein )
Waren DAS noch Zeiten, als es DIVERSE MoFa`s rein als MoFa auf dem
Markt gab…
mfg
nutzlos