Es wurde ca. 1 1/2 Jahren ein altes Motorrad aus DDR-Zeiten von Privat gekauft. Ein Kaufvertrag wurde nicht gemacht, aber es wurde unter Zeugen verkauft. Der Verkäufer hatte keine Papiere mehr, nach seinen Angaben hat er das Motorrad vor mehreren Jahren gekauft. Das Motorrad wurde in dem letzten Jahr restauriert. Auf der Zulassungsstelle wurde gesagt, dass ohne Kaufvertrag oder Papiere keine Zulassung möglich ist. Der damalige Verkäufer will nachträglich keinen Kaufvertrag mehr machen, da er durch den Umbau nicht mehr sicher ist, ob es wirklich um das Motorrad von damals handelt. Was kann man jetzt tun? Reicht auch der Zeuge als Bestätigung für den rechtsmäßig Kauf?
Es wurde ca. 1 1/2 Jahren ein altes Motorrad aus DDR-Zeiten
von Privat gekauft. Ein Kaufvertrag wurde nicht gemacht, aber
es wurde unter Zeugen verkauft. Der Verkäufer hatte keine
Papiere mehr, nach seinen Angaben hat er das Motorrad vor
mehreren Jahren gekauft. Das Motorrad wurde in dem letzten
Jahr restauriert. Auf der Zulassungsstelle wurde gesagt, dass
ohne Kaufvertrag oder Papiere keine Zulassung möglich ist.
Diese Aussage der Zulassungsstelle ist völlig richtig.
Ohne Kfz-Brief ist eine Zulassung nicht möglich!
Kontaktieren Sie einmal den TÜV, vielleicht kann man Ihnen dort helfen!
Der damalige Verkäufer will nachträglich keinen Kaufvertrag mehr
machen, da er durch den Umbau nicht mehr sicher ist, ob es
wirklich um das Motorrad von damals handelt. Was kann man
jetzt tun? Reicht auch der Zeuge als Bestätigung für den
rechtsmäßig Kauf?
Hallo,
die Zulassungsstelle hätte darauf aufmerksam machen können, dass die Möglichkeit besteht, den Fahrzeugbrief „aufbieten“ zu können - d.h. es wird ein neuer Brief (Zulassungsbescheinigung II) beantragt und gleichzeitig erklärt, dass der alte verloren gegangen ist.
Gruß
HaWethie
Nur wie soll der Fragende beweißen, dass es sich um sein Fahrzeug handelt? Könnte ja auch gestohlen worden sein!
Gruß