Zulassung ohne TÜV?

Hallo,

ich will demnächst mein neues (gebrauchtes) Auto zulassen.Allerdings ist der TÜV abgelaufen.Aber um den Wagen zuzulassen,brauche Ich doch einen TÜV.Aber wie komme Ich ohne Zulassung zum TÜV.
Muß Ich mir erst ein Überführungskennzeichen holen,um damit zum TÜV zu kommen,oder wie stelle Ich das am besten an?
Irgendwie verstehe Ich das ganze nicht.

Was wäre die einfachste Lösung?

Vielen Dank,

Gruß,Jak

Hi
genau. - mit Tages-Kennzeichen oder Hänger zum Tüv.

Oder gültige Versicherungsdoppelkarte und die zuletzt verwendeten Kennzeichen dran - aber das afaik nur vom Standplatz auf direktem Weg zur Zulassungsstelle erlaubt. Ist ja auch nur nötig wenn FZ bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden muss.
Wenn nicht reicht ja ne Tüte mit der gültigen TüV Bescheinigung, der Asubescheinigung, den FZ-Papieren usw.

A

Hallo,

wenn ich meinen Hänger anhänge,kann ich ohne Kennzeichen am Auto zum TÜV fahren?
Das wäre die einfachste Lösung.
Verstehe ich das richtig? Und ist das erlaubt?

Dank Dir,

Gruß,Jak

nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit
Moin Aniki,

Oder gültige Versicherungsdoppelkarte

Die gibbet schon eine ganze Zeit nicht mehr. Es reicht eine Nummer, die die Wunschversicherung nennt …

Grüße
Jürgen

Hallo,
einfach bei der Werkstadt seines Vertrauens nachfragen, ob sie einem weiterhelfen können. Da bei den meisten Werkstätten die Prüfer regelmäßig im Haus sind, braucht man das Auto nur mit einer roten Nummer dorthin zu fahren und AU und HU machen lassen. Dann kann man es ja anmelden und mit den richtigen Schildern abholen.
Selbst bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen dürfte teuerer sein, ist aber möglich.

Cu Rene

hi

ich glaube du hast da was falsch verstanden

er meinte sicherlich das auto auf nen Anhänger laden

Nein, natürlich muß das Auto auf dem (dafür geeigneten) Anhänger zur Prüfung gefahren werden (dort kann man es abladen, da die Prüfstelle ja Privatgrund ist). Dazu braucht man aber auch ein entsprechendes Zugfahrzeug mit ausreichend Anhängelast (und natürlich den entsprechenden Führerschein BE oder C1E, sofern man nicht noch einen alten 3er hat).

Cu Rene

, braucht man das Auto nur mit

einer roten Nummer dorthin zu fahren

Hallo,

rote Nummern werden bei uns aus Versicherungstechnischer Sicht nicht mehr an Privat verliehen.
Ich wollte damit meinen Wagen holen,bekam aber keins.

Gruß,Jak

Hallo,

genau. - mit Tages-Kennzeichen oder Hänger zum Tüv.

Richtig. Entweder mit Kurzzeitkennzeichen (so heißen die Dinger) oder das Auto auf einen Anhänger laden.

Oder gültige Versicherungsdoppelkarte und die zuletzt
verwendeten Kennzeichen dran…

Vorsicht! Hier gibt es rechtlich einige Tücken.
Ich würde lieber die erste Methode bevorzugen.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

Oder gültige Versicherungsdoppelkarte und die zuletzt
verwendeten Kennzeichen dran…

Vorsicht! Hier gibt es rechtlich einige Tücken.
Ich würde lieber die erste Methode bevorzugen.

Welche rechtlichen Tuecken sind das und was kann im schlimmsten Fall passieren? Versicherungsschutz muesste ja wegen der Doppelkarte gegeben sein…

Gruss

Desperado

Hallo,
die durften noch nie verliehen werden (wurde aber trotzdem gemacht), daher schrieb ich ja, daß die Werkstatt das machen soll.
Natürlich könnte man auch einen Abschleppdienst beauftragen, dann wird aber ein Kurzzeitkennzeichen schnell wieder günstiger sein.

Cu Rene

Die Auslegung des Begriffes „…direkter Weg…“

wichtig ist das die Kennzeichen dran sind mit denen das FZ zuletzt gemeldet war. Ohne würd ich lieber gar nicht losfahren :smile:

echt?
seit wann gibts die Doppelkarte als Beleg des Versicherungsschutzes nicht mehr?

geile Interpretation… da muss man erstmal drauf kommen…

Hallo Desperado,

Welche rechtlichen Tuecken sind das und was kann im
schlimmsten Fall passieren? Versicherungsschutz muesste ja
wegen der Doppelkarte gegeben sein…

Ich fange mal hinten an: Eine Doppelkarte gibt es seit ca. 5 Jahren nicht mehr. Die heißen Versicherungsbestätigung. Und seit dem 01.03.2008 elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Teilweise gibt es die zwar noch in Papierform, oft aber nur noch als 7-stellige Zahlen-Buschstaben-Kombination. Als Kunde hat man keine Möglichkeit, zu prüfen, ob die überhaupt richtig ist oder ob die Versicherung bei der Datenübertragung zum GDV einen Fehler gemacht hat.

Auf den Versicherungskarten stand früher drauf „gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen“ oder so ähnlich. Dann würde Versicherungschutz gelten. Das sollte man aber unbedingt vorher mit dem Versicherer absprechen.

Weitere Tücken:
Man darf nur im eigenen bzw. direkt angrenzenden Zulassungsbezirk fahren.
Außerdem müssen die Kennzeichen für das Fahrzeug registriert sein. Wenn der letzte Halter beim Abmelden die Kennzeichen reserviert hat, kann es sein, dass diese wenige Tage später zu einem anderen Fahrzeug gehören. Bevor man sich versieht begeht man Kennzeichenmissbrauch. Und dann gilt auch der Versicherungsschutz nicht mehr. Bei einem eventuellem Unfall haftet man dann mit dem eigenen Vermögen.

Beste Grüße
Guido

Vielen Dank!
ein bekannter Mechaniker nimmt das Auto mit ner roten Nummer mit zum TÜV!

Danke,

Gruß,Jak