ich trage mich mit dem Gedanken mich via Fernlehrgang auf die Prüfung zum Steuerberater vorzubereiten. Allerdings hab ich Sorge, dass ich nicht zur Prüfung zugelassen werden, da ich nicht aus dem Steuerfach komme und somit nicht die erforderliche Praxis nachweisen kann. Ich arbeite derzeit als angestellter kaufmännischer Geschäftsleiter in einem Industrieunternehmen und bin somit auch mit der Bilanzierung, dem Jahresabschluß, Umsatzsteuervoranmeldung usw. betraut. Aber reicht das?
Hat jemand Erfahrungen aus einer ähnlichen Situation heraus gemacht?
Ich arbeite derzeit als
angestellter kaufmännischer Geschäftsleiter in einem
Industrieunternehmen und bin somit auch mit der Bilanzierung,
dem Jahresabschluß, Umsatzsteuervoranmeldung usw. betraut.
Aber reicht das?
nein, das reicht definitiv nicht - man muss mit abgeschlossenem studium 3 jahre berufserfahrung in einer steuerkanzlei o.ä. nachweisen und ohne 10 jahre (bzw. 7 jahre als steuerfachwirt)
ausserdem ist die steuerberaterprüfung ein „brett“ und ohne dir zu nahe treten zu wollen, kann ich mir nicht vostellen, dass o.g. sachverhalte da einen wesentlichen vorteil verschaffen würden, wenn die basics fehlen
vielleicht sollt ich noch erwähnen, dass ich Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Steuerlehre studiert habe. Ich bin also kein ganz unbelecktes Blatt.
Ergänzung Zulassung Prüfung Steuerberater
Ergänzung des Autors:
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium mit Schwerpunkt Steuerlehre absolviert habe und nun seit drei Jahren in dem beschriebenen Job bin.
keine ahnung, wie der inhalt dieses studienganges gelagert ist, aber die anforderung min. 3 jahre berufserfahrung zu haben ist schon irgendwie auch sinnvoll, wobei man die prüfung sicher auch völlig aus der theorie hinbekommen kann
gruß inder
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keine ahnung, wie der inhalt dieses studienganges gelagert
ist, …
Hm ja, dann sollte man vielleicht aber auch mit gewissen Äußerungen wie diesen hier
ausserdem ist die steuerberaterprüfung ein „brett“ und ohne dir zu nahe treten zu wollen, kann ich mir nicht vostellen, dass o.g. sachverhalte da einen wesentlichen vorteil verschaffen würden, wenn die basics fehlen
etwas vorsichtiger sein - wie ich finde.
Tatsache ist nunmal, dass in WP und StB-Gesellschaften auch Leute den StB erfolgreich absolviert haben, die vorher z.B. Volkswirtschaftslehre studiert haben und somit noch nicht einmal die „Basics“ die man in einem Studium der Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt „Steuerlehre“ vermittelt bekommt, vorweisen konnten.
Alles in allem kann man daher sagen, dass ein Spezialisierung im Studium durchaus schon seine sehr hilfreiche Stütze darstellt. Man ist mit den Basics in so einem Fall sehr wohl vertraut und vor allem weiss man, wie man sich schnell und effektiv in die Materie (wieder) einarbeitet.
In der Tat ist es dann aber so, dass man an der 2 jährigen Praxiszeit nicht vorbei kommt. Inwieweit diese Zeit für das Bestehen der Prüfung relevant ist, ist umstritten.
Die hohen Durchfallqouten (> 50%) kommen in der Mehrheit der Fälle dadurch zustande, dass die Leute erst 3 Monate vor den Prüfungen in sog. Vorbereitungsintensivkursen das Wissen einpauken.
Wenn man aber schon zu Beginn der Praxiszeit damit anfängt und hier lohnt es sich dann, das auch schon mal im Studium gemacht zu haben, dann kann dies durchaus zu einem erfolgreichen Ergebnis führen. Es ist dann auch in der Mehrheit so.
Mein Tipp: Am besten jetzt in eine StB/WP-Gesellschaft wechseln (Größe im Prinzip sekundär) und dann steht dem StB-Examen nichts mehr im Wege.
keine ahnung, wie der inhalt dieses studienganges gelagert
ist, …
Hm ja, dann sollte man vielleicht aber auch mit gewissen
Äußerungen wie diesen hier
ausserdem ist die steuerberaterprüfung ein „brett“ und ohne
dir zu nahe treten zu wollen, kann ich mir nicht vostellen,
dass o.g. sachverhalte da einen wesentlichen vorteil
verschaffen würden, wenn die basics fehlen
etwas vorsichtiger sein - wie ich finde.
verdreh mal bitte nicht die fakten: meine äußerung kam, bevor der beitrag mit dem hinweis zum studium kam und lediglich der hinweis da war, im eigenen betrieb umsatzsteuervoranmeldungen usw. ausgefüllt zu haben
der hinweis darauf, und die daraus resultierende eignung zum StB zu begründen erschien mir etwas arg weit hergeholt…
In der Tat ist es dann aber so, dass man an der 2 jährigen
Praxiszeit nicht vorbei kommt.
die eigentliche Frage war ja, ob man um die gesetzlich geforderte praktische Tätigkeit (2 Jahre, bzw. 3 Jahre) herumkommt.
Nein!
Der Nachweis, dass sich die Tätigkeit mindestens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken muss, wird meines Wissens ziemlich genau genommen. Ohne die Tätigkeit von hier aus beurteilen zu wollen, so scheint es mir aber doch eher wackelig.
Man hat zwar die Möglichkeit, sich eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erteilen zu lassen. Aber ob die 16 Stunden tatsächlich vorliegen, weiß der Betreffende meist schon selbst - oder?
Es grüßt
Berta
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Folgender Buchtipp. Zum Steuerberater, H. Richter & H. Richter, ISBN 3-9803844-2-X Buch anschauen, Verlag für BWL & Steuern, 2004.
Dort ist detailliert beschrieben wie ein Antrag auf zulassung zu begründen ist. Im übrigen entscheidet über diesen Antrag nur die Kommission und keine Steuerberaterkammer. Dabei kommt es allein darauf an, auf genau bestimmten Tätigkeitgebieten genügend praktische Erfahrung gesammelt zu haben.
Wer sich einmal die letzte AO Klausur angeschaut hat, kann erkennen, dass die wesentlichste Voraussetzung das erfolgreich absolvierte studium ist. Im wesentlichen ging es darum einen vollkommen chaotischen Sachverhalt zu sortieren und zu strukturieren und dann mit lichtgeschwindigkeit zu beantworten - auch wenn es dann schon 14:00 ist und man schon zwei andere schwere Klausuren „auf dem Buckel“ hat.
schönen Dank für die einfache und ergreifende Aussage zum Sachverhalt. Es ist tatsächlich so einfach.
Eine Ergänzung vielleicht noch - Du bist da schon durch, andere werdens noch vor sich haben:
Die Anforderungen an den formalen Nachweis der praktischen Tätigkeit sind hoch. Die tatsächliche Tätigkeit und deren Umfang muss durch die jeweiligen Arbeitgeber explizit bestätigt werden, die Vorlage von Arbeitszeugnissen genügt nicht. Wenn etwa im Rahmen dieser praktischen Tätigkeit die übliche Mischung aus FiBu-Lohn-Jahresabschluss-Steuern stattgefunden hat, muss der jeweilige Arbeitgeber bestätigen, dass dabei der Zeitanteil „Steuern“ ausreichend war, um die 16h zu erreichen.
Und in anderem Zusammenhang, was nämlich das Studium und dessen Schwerpunkt(e) betrifft, kann ich aus der (angefragten) persönlichen Erfahrung bestätigen, dass man beim FA Stuttgart III nicht blumen- und wortreich diskutiert, sondern bloß harte Tatsachen akzeptiert.
Wie wärs mal eine Fachbuchhandlung oder direkt den Verlag anzurufen? Übrigens machen die wissentschaftlichen Mitarbeiter auch den StB, offensichtlich werden dort die hohen Anforderungen an die Berufspraxis erfüllt (was immer hoch in diesem Zusammenhang bedeuten soll, zB korrigieren von HA und Klausuren).
Übrigens machen die wissentschaftlichen Mitarbeiter
auch den StB, offensichtlich werden dort die hohen
Anforderungen an die Berufspraxis erfüllt (was immer hoch in
diesem Zusammenhang bedeuten soll, zB korrigieren von HA und
Klausuren).
Nicht jeder wissenschaftliche MA (an einem Lehrstuhl für Steuerlehre) ist auch StB.
Wenn sie StB sind bzw. dies werden, arbeiten sie vorher in einer WP-/StB-Gesellschaft. Entweder treten sie dazu komplett aus dem Uni-Dienst aus und kehren nach erfolgreichem StB-Examen zurück, oder aber es läuft „parallel“. Dabei besteht oftmals eine enge Verbindung zwischen Lehrstuhl und WP/StB-Gesellschaft. Die wiss. MA sind dann sowohl dort als auch dort angestellt und kommen so auf die 16 Stunden.
Allerdings steht diese Option auch nicht an jeder Uni zur Verfügung und auch nicht jedem wiss. MA. Von daher kann man diesen Vorschlag getrost in die Tonne kloppen.
Man trägt sich zu, dass ein Prüfling, der lediglich auf diesem Wege die Zulassungsvoraussetzungen erfüllte, in der mündlichen Steuerberaterprüfung nach der Farbe einer Durchschrift eines FA-Formulars gefragt wurde.
Ich erinnere mich nicht konkret, ob er - da er die Antwort nicht wußte - trotzdem noch bestanden haben soll…
Es grüßt
Berta
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