ich habe folgende Frage:
Ich habe am 26.09.2006 mein BA-Studium mit der mündlichen Prüfung beendet. Das Zeugnis allerdings lautet auf den 30.09.2006. Am 16.10.2006 habe ich meine Arbeitsstelle in einer neuen Kanzlei angetreten. Nach genauer Rechnung würden mir um die dreijährige Berufserfahrung zu erfüllen, ein paar Tage fehlen.
Was würdet Ihr in diesem Falle machen? Gibt es da eine Chance, das Examen doch/trotzdem 2009 zu schreiben? Es wäre sonst ein „verlorenes“ Jahr.
ich denke das ist dann leider sehr unglücklich gelaufen. Bei den Prüfungsvoraussetzungen wird wie bei jeder anderen gesetzlichen Frist, taggenau gerechnet. Hat man nur einen Tag zuwenig sind die Voraussetzungen nicht erfüllt. Es ist dort auch kein Ermessen vorgesehen, sodass es keinen Diskussionsspielraum gibt. Vielleicht hast Du aber doch schon etwas früher mit der Areit begonnen!? Wenn dem so ist, dann wäre ja alles bestens.
Für weitere Angaben einfach mal in gängigen Datenbanken (z.B. Haufe) nachschlagen, da gibt es ne Menge BFH-Urteile zum Thema StB-Prüfung.
Besonders § 6 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften bringt hier das Ergebnis.